Die Seite „Hilfe für Familien“ bietet umfassende Unterstützung für Familien in Wermelskirchen. Ob Beratungsstelle, erzieherische Hilfen, Pflegekinderdienst oder Amtsvormundschaft – hier finden Eltern, Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen kostenlose und vertrauliche Hilfe. Auch Angebote wie die Frühen Hilfen unterstützen Familien schon ab der Schwangerschaft.


Beratungsstelle

Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Wermelskirchen bietet Unterstützung bei familiären, schulischen und persönlichen Problemen. Sie ist kostenlos, vertraulich und richtet sich an alle, die Hilfe bei Erziehungsfragen, Trennungssituationen oder individuellen Herausforderungen benötigen.

Erzieherische Hilfen

Die erzieherischen Hilfen in Wermelskirchen bieten Unterstützung für Familien in schwierigen Lebenslagen. Dazu gehören Beratung in Erziehungsfragen, Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen. Die Angebote sind vertraulich, kostenlos und helfen dabei, Lösungen für familiäre Herausforderungen zu finden.

Adoption | Pflegekinder

Der Pflegekinderdienst in Wermelskirchen stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche, die stationäre Hilfe benötigen, in einem familienähnlichen Umfeld aufwachsen können, wobei die Elternverantwortung und das soziale Umfeld des Kindes soweit möglich erhalten bleiben. Der Dienst bietet umfassende Begleitung für Pflegekinder, ihre Eltern und Pflegeeltern und organisiert Gesprächskreise, Fortbildungen sowie Info-Veranstaltungen für Pflegeelternbewerber.

Amtsvormundschaft

Die Amtsvormundschaft übernimmt das Jugendamt, wenn Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können, beispielsweise nach dem Tod oder Entzug des Sorgerechts. Bei der Amtspflegschaft vertritt das Jugendamt das Kind in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten. Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen können ebenfalls dort beurkundet werden.

Frühe Hilfen

Die “Frühen Hilfen” in Wermelskirchen bieten Beratungs- und Informationsangebote für Eltern ab der Schwangerschaft bis zum Kindesalter von drei Jahren.

Unterhaltsvorschüsse