Wohngeld berechnen und beantragen

Wer Anspruch hat, wie das Wohngeld berechnet wird

Seit dem 1. Januar 2023 haben zwei Millionen Haushalte in Deutschland mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten an Personen mit geringen Einkünften. Haushalte, die Einkommen auf Mindestlohn-Niveau erzielen, haben einen Wohngeldanspruch.
Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie im Ordnungsamt, Telegrafenstraße 11. Telefon: 02196 / 710-342.
Die Ausgabe und Annahme von Wohngeldanträgen erfolgt im Bürgerbüro, Telegrafenstraße 29-33. 

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeld-Rechner ausrechnen lassen. Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung kann mit dem Wohngeldrechner online ein Wohngeldantrag gestellt werden, indem ergänzende Angaben u.a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden.

Hier finden Sie den Link zum Wohngeld-Rechner. 

Wohnberechtigungsbescheinigung

Wenn Sie öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchten, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung eine sogenannte Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese erhalten Sie, wenn Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten. 
Wir informieren Sie auf Wunsch gern über die aktuelle, für Ihre Haushaltsgröße gültige Einkommensgrenze. Die anzumietende Wohnung darf - je nach Personenzahl - eine bestimmte Wohnfläche nicht bzw. nur unwesentlich überschreiten. Angemessene Wohnungsgrößen sind beispielsweise für 1 Person: 50 qm, für 2 Personen: 65 qm, für 3 Personen: 80 qm, für 4 Personen: 95 qm, für 5 Personen: 110 qm. 

Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen und der gezielten Wohnberechtigungsbescheinigung. Während die allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung für alle öffentlich geförderten Wohnungen von angemessener Größe gilt, wird ein gezielter Wohnberechtigungsschein für eine ganz bestimmte Wohnung ausgestellt, die bezogen werden soll.

Notwendige Unterlagen: 
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch unter 02196 / 710-342, um zu klären, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen. 
In jedem Falle müssen vorgelegt werden: 

- eine Einkommensbescheinigung (den Vordruck erhalten Sie bei uns) für jede Person des Haushalts, die über eigenes Einkommen verfügt,
- Einkommensnachweis 
- Personalausweis

 

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