zurück
Bis ins Jahr 2028 müssen alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Dafür hat sich Wermelskirchen schon im vergangenen Jahr auf den Weg gemacht und gemeinsam mit den Städten Hückeswagen und Wipperfürth die BEW beauftragt, um gemeinsam mit dem Dienstleistungsbüro BMU Energy Consulting, das Projekt kommunale Wärmeplanung anzustoßen.
Die kommunale Wärmeplanung basiert auf einem im Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz des Bundes. Es klingt zwar ein wenig sperrig: „Gesetz für Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Dahinter steckt jedoch das Ziel, dass jede Kommune einen Plan erstellt, wie und in welchem Zeitrahmen die Wärmeversorgung zukunftsorientiert aufgestellt werden kann, um deutschlandweit eine zukunftsfeste und bezahlbare Wärmeversorgung zu schaffen und um bis 2045 klimaneutral heizen zu können. Die Stadt hatte diese wichtige Aufgabe ausgeschrieben und die BEW erhielt den Zuschlag für die interkommunale Planung.
Es ist ein strategisches Planungsinstrument, das auf kommunaler Ebene die Umgestaltung des Wärmesektors in eine klimaneutrale Zukunft vereinfachen soll. Ziel ist die Gestaltung einer Strategie, die zum einen lokale Akteure in der Stadt Wermelskirchen in die Gestaltung mit einbezieht und zum anderen sicherstellen soll, dass getroffene Entscheidungen aus wissenschaftlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll sind. Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung wirken sich über einen langen Zeitraum aus, desto wichtiger ist eine gründliche Analyse des Status quo, sowie die Erhebung von Potenzialen in Wermelskirchen. Dies ermöglicht eine klimagerechte und vor allem für alle Bürgerinnen und Bürger tragbare Lösung für eine zukünftig klimaneutrale Wärmeversorgung.
In Kooperation mit der BMU Energy Consulting GmbH stellt sich die Stadt Wermelskirchen dieser Herausforderung. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen über den aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Wermelskirchen. Außerdem wurde die Mail-Adresse waermeplanung@wermelskirchen.de eingerichtet, über die Sie gerne Fragen stellen und Anregungen mitteilen können. Ansprechpartnerin in der Stadt ist Bianca Wowra, die Sie per Mail an b.wowra@wermelskirchen.de erreichen. Weitere Ansprechpartner sind Christopher Kanski von der BEW (Christopher.Kanski@bergische-energie.de) und Herr Möller von der BMU (moeller@bmu-energy-consulting.de).
Auf dieser Seite sollen hierzu für Sie als Mitbürgerinnen und Mitbürger, alle relevanten Informationen zusammengetragen werden. Sie sind laut Wärmeplanungsgesetz aktiv in die Gestaltung miteinzubeziehen, hierzu werden Sie hier über den aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung auf dem Laufenden gehalten. Detaillierte Informationen sowie ein umfassender „Fragen und Antworten“-Katalog zum Thema stehen auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Verfügung.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein entscheidendes Instrument, das direkten Einfluss auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in einer Kommune hat. Diese Planung zielt darauf ab, eine nachhaltige, effiziente und zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret für die Menschen vor Ort und welchen Nutzen ziehen Sie daraus?
1. Plan für klimaneutrale Wärmeversorgung: Durch eine durchdachte Kommunale Wärmeplanung können Energiequellen effizient genutzt werden. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der Umweltauswirkungen, sondern auch zu einer Verringerung der Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger. Eine nachhaltige Wärmeversorgung bedeutet somit langfristige Einsparungen im eigenen Geldbeutel. Die Kommunale Wärmeplanung legt vermehrt Wert auf den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie, Biomasse oder Geothermie. Bürgerinnen und Bürger können aktiv dazu beitragen, indem sie auf nachhaltige Heizoptionen umsteigen. Ziel ist es, die standortspezifisch beste Lösung zur Wärmeversorgung zu finden und im Wärmeplan festzuhalten. Dies bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung zu Fragen im Hinblick auf die zukünftige Wärmeversorgung und Gebäudesanierungen und bietet Entscheidungshilfen bei spezifischen Problemen.
2. Aufzeigen von Möglichkeiten für Wärmeversorgungsgebiete: Durch die Untersuchung der Quartiere in der Stadt Wermelskirchen können Wärmeversorgungsgebiete definiert werden. Auf Basis von technischen und wirtschaftlichen Untersuchungen werden die besten Lösungen für die Wärmeversorgung untersucht. Dabei können beispielsweise Abwärmepotenziale von gewerblichen Betrieben dazu führen, dass ein Nahwärmenetz für Ihr Wohngebiet eine sinnvolle Lösung ist, wobei in anderen Gebieten eine Versorgung durch Pellet-Öfen, oder Wärmepumpen sinnvoller wäre. Die Konsequenz wäre, dass eine energetische Gebäudesanierung in Ihrem Fall weniger Sinn ergibt und man Ihnen daher auf Nachfrage davon abraten sollte. Diese spezifischen Anwendungsfälle unterscheiden sich selbst auf dem begrenzten Gebiet in der Stadt Wermelskirchen stark, werden aber durch die Erstellung eines Wärmeplans systematisch erfasst und zugänglich gemacht. In speziell für das Arbeiten mit georeferenzierten Daten entwickelten Geoinformationssystemen (GIS) werden digitale Karten erzeugt, die alle gesammelten und berechneten Daten enthalten; diese stehen im Anschluss der Stadt Wermelskirchen zur Verfügung.
3. Wirtschaftlichkeitsvergleiche: Bei der Untersuchung der Transformationspfade spielen neben technischen und ökologischen Aspekten auch wirtschaftliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Hierbei werden die Betriebs- und Investitionskosten verschiedener Heizungstechnologien im Vergleich zur netzgebundenen Wärmeversorgung beleuchtet. Zusätzlich werden notwendige Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt, um die ökologisch und wirtschaftlich optimale Lösung für ein definiertes Gebiet zu ermitteln. Dabei sollten auch Kosten berücksichtigt werden, die durch nicht mehr nutzbare bzw. umzustrukturierende Infrastruktur entstehen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, dass die Wärmewende von allen Bürgerinnen und Bürgern tragbar ist. Um eine klimagerechte Transformation sicherzustellen, wurde dafür vom Bund ein umfassendes Förderangebot ermöglicht. Folgende Maßnahmen sind für die Besitzer von Eigenheimen förderbar:
4. Partizipation und Transparenz: Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Durch Transparenz und Beteiligung können die Bedürfnisse der Gemeinschaft besser berücksichtigt werden. Die Menschen vor Ort haben somit die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer energieeffizienten Zukunft teilzuhaben. Die Kommunale Wärmeplanung ist somit weit mehr als nur eine technische Strategie – sie ist eine Chance für Bürgerinnen und Bürger, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern, Kosten zu sparen und die Lebensqualität in Wermelskirchen nachhaltig zu verbessern.
Das Projektteam führt derzeit die Bestandsanalyse durch, in der umfassende Daten zusammengetragen werden. Wir arbeiten intensiv daran, relevante Informationen zu sammeln und zu analysieren, um ein ganzheitliches Verständnis der aktuellen Situation zu entwickeln.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Stadt oder Kommune nachhaltig und effizient zu gestalten. Sie ist ein effektives Strategiewerkzeug für die Wärmewende und ermöglicht einen umfassenden Mehrwert für
- die Reduktion von Treibhausgasemissionen
- eine zukunftssichere Wärmeversorgung
- geringere Abhängigkeit von Energieimporten
- stabilere Wärmepreise
- Steigerung der regionalen Wertschöpfung durch Nutzung der regionalen erneuerbaren Potenziale
- die bessere Planbarkeit der Wärmeversorgung für die Bevölkerung durch strategische Visionen für das gesamte Gemeindegebiet
Die kommunale Wärmeplanung umfasst mehrere Schritte von der Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Der Prozess ist durch das „Gesetz für Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze“ geregelt. Mit dem Gesetz soll eine deutschlandweit zukunftsfeste und bezahlbare Wärmeversorgung geschaffen werden.
Die lokalen Bedingungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung unterscheiden sich von Kommune zu Kommune stark. Die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Quellen und unvermeidbarer Abwärme, sowie die vorliegende Infrastruktur unterscheiden sich lokal stark voneinander. Daher ist es wichtig ein strategisches Planungsinstrument zu etablieren, das eine zielgesteuerte Einschätzung des Status quo und die Entwicklung von Transformationspfaden zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung sicherstellt. Dieses Planungsinstrument, die Kommunale Wärmeplanung, soll aufgrund der vorliegenden Bedingungen die realistischste und wirtschaftlich sinnvollste Art der Wärmeversorgung für lokale Teilgebiete aufzeigen.
Die Akteure vor Ort können innerhalb des rechtlichen Rahmens Gebiete für Fernwärme und dezentrale Wärmeversorgung prüfen. Dabei ist das Ziel eine kostengünstige, klimaneutrale Wärmeversorgung für das Zieljahr 2045 aufzubauen. Nach einer detaillierten Untersuchung der Situation vor Ort, werden Potenziale zur Implementierung von erneuerbaren Energien aufgezeigt und Zielszenarien untersucht. Ziel ist es eine Wärmewendestrategie aufzubauen, in der die nötigen Maßnahmen für einen Umbau der Wärmeversorgung bis 2045 festgehalten werden.
Aktuell sind alle Kommunen in Deutschland noch stark auf fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdöl- und –gas angewiesen, die im großen Ausmaß zum Klimawandel beitragen. Es gibt aber auch zahlreiche erneuerbare Energiequellen wie Sonnen-, Wind- und Bioenergie oder Wasserkraft. Durch die voranschreitende Entwicklung von fossilen hin zu erneuerbaren Energien, soll nicht nur der CO₂-Ausstoß massiv reduziert, sondern auch Bereiche wie Wärme, Elektrizität und Verkehr miteinander verbunden werden. Durch neue Prozesse soll Energie in einem komplexen System gespeichert und wiederverwertet werden.
Gemeinsam mit Fachexperten vor Ort soll diese Umwandlung in der Stadt sukzessive umsetzt werden. Die Wärmeplanung beantwortet Fragen zu den Wärmeversorgungsoptionen und zeigt auf, welche klimafreundlichen Möglichkeiten wo und wie umgesetzt werden können.
Mit der kommunalen Wärmeplanung (kWP) wird ein Konzept für die weitere Umsetzung erstellt.
Diese Bearbeitungsschritte sind notwendig:
- Bestandsanalyse: Es erfolgt eine Untersuchung des aktuellen Wärmebedarfs, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln. Zudem werden die dabei entstehenden Treibhausgasemissionen analysiert. Verschiedene Datenquellen sollen eine umfassende und präzise Übersicht gewährleisten.
- Potenzialanalyse: In diesem Schritt werden die Daten ausgewertet, um potenzielle Energieeinsparungen zu identifizieren. Geprüft werden Optionen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme, um die Effizienz der Wärmeversorgung laufend weiter zu steigern.
- Zielszenarien: Basierend auf den Analyseergebnissen werden Szenarien entwickelt, die mögliche Veränderungen des Wärmebedarfs darstellen. Darin inbegriffen sind auch Strategien zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie zur optimalen Nutzung der identifizierten Potenziale erneuerbarer Energien.
- Wärmewendestrategie: Abschließend wird eine Strategie zur Umsetzung der Pläne formuliert. So wird wird die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans initiiert.
Um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes bis 2045 zu erfüllen, muss auch der Wärmesektor auf eine klimaneutrale Versorgung für Raum- und Prozesswärme sowie Trinkwarmwasser umgestellt werden. Das Wärmeplanungsgesetz bietet hierzu eine Grundlage, gibt die nötigen Schritte vor und verpflichtet die nötigen Akteure zum Handeln. Dabei sollen Eignungsgebiete für zentrale und dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen und lokale Potenziale zur Erschließung von Erneuerbaren Energien aufgezeigt werden. Außerdem werden Vorgaben zum Einsatz von Erneuerbaren Energien in Wärmenetzen gemacht, die Wärmenetzbetreiber in den nächsten Jahren zu erfüllen haben. Hier eine kurze Zusammenfassung:
Gemeinden über 100.000 Einwohner müssen bis Juni 2026, Gemeinden bis 100.000 Einwohner müssen bis zu 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen (§4 Pflicht zur Wärmeplanung)
Neue Wärmenetze müssen ab dem 1. März 2025 zu mindestens 65% aus Erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden (§ 30 Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen)
Bestandswärmenetze müssen ab dem 1. Januar 2030 zu mindestens 30% aus Erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden, zum 1. Januar 2040 zu mindestens 80% (§29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen)
Ab dem 01. Januar 2045 sind alle Wärmenetze mit 100 % Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination beider Wärmeversorgungsarten zu versorgen (§ 31 Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045)
Wärmenetzbetreiber müssen zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsplan vorlegen (§ 32 Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen)
Die rechtlichen Verpflichtungen für ein klimaneutrales Deutschland 2045, bedürfen einen komplexen Umbau der bestehenden Wärmeversorgung. Die Bereitstellung von Wärme verursacht Stand heute über 50% des deutschen Endenergieverbrauchs und wird aktuell zum Großteil aus nicht-erneuerbaren Quellen wie Gas oder Öl erzeugt. Im Hinblick auf zukünftig steigende Kosten aufgrund von CO2-Bepreisung und der fehlenden Zukunftsfähigkeit bestehender Systeme, ist ein verharren im Status-Quo nicht mehr tragbar.
Aufgrund der Komplexität des Energiemarkts und der Masse an beteiligten Akteuren, ist ein Instrument nötig, um Orientierung im Hinblick auf Investitionsentscheidungen zu bieten und die Zukunftsfähigkeit unserer Infrastruktur zu sichern. Diese Orientierung soll durch die einheitliche und systematische Untersuchung der Kommune, die die Kommunale Wärmeplanung bietet, sichergestellt werden. Das Wärmeplanungsgesetz bildet hierzu die bundeseinheitliche Grundlage aller Kommunaler Wärmeplanungen, sodass in allen Kommunen ein einheitlicher Maßstab angesetzt wird.
Das Wärmeplanungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene verpflichtete die Länder dazu, dass auf deren Gebiet Kommunale Wärmepläne erstellt werden. In der Regel bedeutet das, dass die einzelnen Bundesländer weitere Gesetze erlassen, die die Kommunen der Länder zur Erstellung der Wärmepläne verpflichten. In diesem Fall sind die Kommunen, die im Wärmeplanungsgesetz beschriebenen planungsverantwortlichen Stellen. Die planungsverantwortlichen Stellen können Dienstleister zur fachlichen Unterstützung bei der Erstellung der Wärmepläne beauftragen. Zur Unterstützung hat die die Stadt Wermelskirchen daher die BMU Energy Consulting GmbH beauftragt.