Die Stadtplanung in Wermelskirchen gestaltet die Zukunft aktiv und nachhaltig. Ob Flächennutzungsplan, Bebauungspläne oder Bürgerbeteiligung – hier werden die Weichen für eine lebenswerte Stadt gestellt. Mit einem klaren Fokus auf nachhaltige Entwicklung, verknüpft mit den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft, sorgt die Stadt für eine ausgewogene Nutzung von Flächen und eine harmonische Stadtentwicklung. Informationen zu Mietspiegeln, Satzungen für Innen- und Außenbereiche sowie dem Einzelhandelskonzept bieten Bürgern und Investoren Transparenz und Orientierung.


Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan definiert die Art der Bodennutzung, wie Wohn- und Gewerbeflächen, ohne dabei Baurecht zu schaffen. Dieses entsteht erst durch nachfolgende Bebauungspläne.

Bürgerbeteiligung

Die Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen ermöglicht frühzeitige Einblicke in städtebauliche Planungen wie Bebauungspläne. Bürgerinnen und Bürger haben die Chance, Stellung zu nehmen und den Planungsprozess aktiv mitzugestalten.

Bebauungspläne

Bebauungspläne legen fest, wie Bauvorhaben auf Grundlage des Flächennutzungsplans umgesetzt werden dürfen. Im Register ‘B-Plan/Satzungsübersicht’ finden Sie alle rechtskräftigen Pläne und Informationen zu den einzelnen Gebieten.

Innen- | Außenbereichssatzungen

Innen- und Außenbereichssatzungen regeln Bauvorhaben in Gebieten ohne Bebauungspläne. Sie legen fest, welche Bauprojekte im bebauten Innenbereich oder im schützenswerten Außenbereich zulässig sind, um eine geordnete Stadtentwicklung zu sichern.

Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandelskonzept von Wermelskirchen legt die zentralen Versorgungsbereiche fest und definiert nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente. Es dient als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung und wird regelmäßig fortgeschrieben, um die Einzelhandelsstruktur zu stärken.