Grundstücksentwässerung und Dichtheitsprüfpflicht

Nach Wasserhaushaltsgesetz sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasserleitungen zu überwachen. Mit Blick auf die Umsetzung dieser Anforderungen in NRW hat der nordrhein-westfälische Landtag, den § 8 der Selbstüberwachungsverordnung NRW geändert.

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