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Die Orientierungshilfen geben Hilfestellung für interessierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Suche nach dem passenden Engagement.
Nützliche Unterlagen für Vereine und Organisationen für die Vereinsarbeit, Umgang mit Freiwilligen und für die Durchführung von Veranstaltungen.
Der neue Engagement-Newsletter des Landes Nordrhein-Westfalen informiert über bestehende Projekte, Programme und Unterstützungsangebote mit dem Ziel Engagierte, Vereine und Organisationen in ihrer wertvollen Tätigkeit zu unterstützen.
Anmeldungen: https://www.engagiert-in-nrw.de/newsletter
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat die Broschüre „Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung“ herausgebracht. Insbesondere für die ehrenamtlich geführten kleinen Vereine biete sie eine Hilfestellung für die Praxis. Sie enthält im Anhang auch Muster zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos im Internet und ein Grundgerüst für die Umsetzung der Informationspflichten auf Webseiten.
Hilfreichen Tipps und Dokumenten sind auch auf dem Engagementportal des Landes www.engagiert-in-nrw.de/datenschutz-wegweiser-fuer-vereine-nordrhein-westfalen zu finden
Die Verbraucherzentrale (VZ) gibt wichtige Tipps wie Initiativen neue Projekte auf den Weg bringen können und wie mit Infos und Tools Gemeinschaftsprojekte vorangebracht werden.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist die erste bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Sie unterstützt u.a. Initiativen beim Aufbau von notwendigen Strukturen, informiert über Fördermittel oder bei rechtlichen Fragen.
Das vielfältige Beratungsangebot des Kulturrats NRW wird nach der Sommerpause mit bewährten und neuen Themen von Buchhaltung bis Fördermittel, von Social Media bis Künstliche Intelligenz fortgesetzt.
Das Webinar- und Beratungsangebot des Kulturrats NRW für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende ist rein digital. Wenn Sie auf die einzelnen Termine klicken, kommen Sie direkt zur Website des Kulturrats NRW: https://kulturrat-nrw.de/beratung/.
Alle Webinare sind wie immer kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.
Mehr Informationen finden Sie hier https://kulturrat-nrw.de/beratung/beratungs-webinare/ .
Für die folgenden Webinare sind ab sofort Anmeldungen möglich:
Mi., 28.08.2024, 10:00 - 13:00 Uhr: Kreativ mit KI – Möglichkeiten und Grenzen Künstlicher Intelligenz für die künstlerische und kulturelle Praxis
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-28-august-2024/
Mi., 04.09.2024, 10:00 Uhr -13:00 Uhr: Storytelling im Social Web: Überzeugend in den Social Media kommunizieren
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-04-september-2024/
Mo., 09.09.2024, 17:00 Uhr -19:00 Uhr: Crashkurs Existenzgründung
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-09-september-2024/
Mi., 11.09.2024, 11:00 Uhr -13:00 Uhr: Leicht gemacht: Buchführung und Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-11-september-2024/
Di., 17.09.2024, 11:00 Uhr -13:00 Uhr: Fördermittel für mein Projekt
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-17-september-2024/
Mi., 18.09.2024, 16:00 Uhr -18:00 Uhr: Einsatz von KI – Gehören meine Werke noch mir?
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-18-september-2024/
Mi., 02.10.2024, 11:00 Uhr -13:00 Uhr: Alles, was Recht ist? – Social Media und Öffentlichkeitsarbeit rechtswirksam gestalten
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-02-oktober-2024/
Mo., 07.10.2024, 14:00 Uhr -17:00 Uhr: Kreativ mit KI – Möglichkeiten und Grenzen Künstlicher Intelligenz für die künstlerische und kulturelle Praxis
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-07-oktober-2024/
Mi., 09.10.2024, 16:00 Uhr -18:00 Uhr: Mentale Gesundheit meets Kunst-, Kultur- und Kreativbranche: Wie geht’s? – Könnte besser sein …
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-09-oktober-2024/ (Session 1 der Reihe “Mental Health”)
Mi., 30.10.2024, 16:00 Uhr -18:00 Uhr: Stress lass nach! – Vom Umgang mit Stress im Arbeitsalltag
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-30-oktober-2024/ (Session 2 der Reihe Mental Health)
Mi., 06.11.2024, 11:00 Uhr -13:00 Uhr: Leicht gemacht: Buchführung und Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-06-november-2024/
Mo., 11.11.2024, 17:00 Uhr -19:00 Uhr: KSK aktuell – Grundsätzliche Informationen zur Künstlersozialkasse und Fragestunde für die Teilnehmer*innen
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-11-november-2024/
Mi., 13.11.2024, 16:00 Uhr -18:00 Uhr: Erste-Hilfe Koffer für die Kreativbranche: Impulse für Mentale Gesundheit und Resilienz
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-13-november-2024/ (Session 3 der Reihe “Mental Health”)
Do., 21.11.2024, 16:00 Uhr -18:00 Uhr: Fördermittel für mein Projekt
https://kulturrat-nrw.de/veranstaltungen/beratungs-webinar-21-november-2024/
Wer bei seiner oder ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommt (z.B. Grillen für das Sommerfest, Kuchen backen für den Basar …) muss sich einer Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt unterziehen. Am 27.06.24 um 17.00 Uhr bietet das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises in Kooperation mit der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement eine Hygienebelehrung für Ihre ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vor Ort, in den Bürgerhäusern, Eich 6-8, an. Diese Belehrung kann nur für die ehrenamtliche Tätigkeit herangezogen werden und ist nicht für die berufliche Tätigkeitsausübung gültig. Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss eine Einzelbescheinigung. Die Teilnahme/Bescheinigung ist gebührenpflichtig, 10 € pro Person. Der besseren Planung und Abrechnung wegen, ist eine verbindliche Anmeldung bei der Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement notwendig.
In Kooperation und finanzieller Unterstützung der Freiwilligenbörse Wermelskirchen e.V. wird die für Wermelskirchen angepasste EhrenamtsApp „FlexHero“ eingeführt. In einer hybriden Schulung am 02.07.2024 um 17.00 Uhr im kleinen Saal des Bürgerzentrums wird die FlexHero-App vorgestellt und ihre Handhabung, Nutzung, Einstellung etc. gezeigt. Die Schulung, Registrierung und Nutzung richtet sich an alle Vereine, Organisationen und Selbsthilfegruppen und ist kostenfrei, eine Anmeldung für eine Teilnahme in Präsenz oder in Form eines Online-Meetings ist notwendig, bei der Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement Christiane Beyer, Telefon 02196/ 710539 oder E-Mail c.beyer@wermelskirchen.de
Frau C. Beyer
c.beyer@wermelskirchen.de02196 710-539
Ein Element der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Förderung von Qualifizierungsangebote für Engagierte.
Hier sind alle Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten für ehrenamtlich Engagierte, die im Rahmen der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen durch die Staatskanzlei gefördert werden. Die Liste der konkreten Angebote wird nach und nach ergänzt.
Die Bürgerstiftung Remscheid bietet über das Bürgerkolleg im Rahmen „Wir machen Bürger stark für das Ehrenamt“ ebenfalls kostenfreie Seminare für ehrenamtlich Tätige an.
Jugendliche ehrenamtliche Mitarbeitende werden nach einer bundesweiten standardisierten Vorgabe für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen qualifiziert.
Als Nachweis für die Teilnahme an der Ausbildung erhalten sie eine Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card.
Mehr Information www.juleica.de
Die Qualifizierung junger Menschen hat in Wermelskirchen das evangelisch-freikirchliche Sozialwerk e.V. übernommen.
Kontakt:
JUCA offener Jugendtreff des evangelisch-freikirchlichen Sozialwerks e.V.
Markt 13
42929 Wermelskirchen
André Frowein
Telefon: 02196/ 88 81 19
E-Mail:team@your-juca.de
Frau K. Töbelmann
K.Toebelmann@wermelskirchen.de0
2196 710-526
Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können sich nach dem Schulabschluss in einem Jugendfreiwilligendienst engagieren. In zahlreichen Einrichtungen stehen vielfältige Tätigkeitsbereiche zur Auswahl, um ein Freiwilliges Soziale Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologische Jahr (FÖJ) zu absolvieren. FSJ und FÖJ können auch im Ausland geleistet werden.
Das Engagement ist ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft, dient der beruflichen Orientierung und verbessert die Chancen bei der Ausbildungs- und Beschäftigungssuche.
Beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich Interessierte jeden Alters Gemeinwesenorientiert engagieren. Der freiwillige Einsatz kann in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung und Zivil- und Katastrophenschutz geleistet werden.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwilligendienste
Stellenangebot in Wermelskirchen:
Aktuell liegt von keiner Einrichtung ein Stellenangebot vor.
Die Stellenanzeige mit den dazugehörigen Datenschutzvereinbarungen können nachfolgend heruntergeladen werden. Ausgefüllt zurück an die Koordinierungsstelle, dient sie als Vorlage zur Veröffentlichung auf der städtischen Homepage.
Vereine und gemeinnützige Initiativen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Fördermittel können diese Arbeit sicherstellen und helfen konkrete Projekte umzusetzen.
Regelmäßig werden hier Fördertöpfe und Wettbewerbe vorgestellt:
Auf dem Engagement-Portal des Landes NRW sind Förderprogramme und Fördermittel zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements aufgeliste. Die Landesservicestelle für bürgerliches Engagement NRW unterstützt die Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände bei der Suche nach einer passenden Förderung.
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"
Auch in diesem Jahr lobt die Stadt Wermelskirchen den „Heimat-Preis NRW Wermelskirchen", um ehrenamtliche Engagement zu würdigen, aus.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hatte im April 2023 beschlossen weiterhin an dem verlängerten Landesprogramm „Heimat-Preis NRW“ teilzunehmen und hat jetzt die Förderzusage des Landes für 2024 erhalten. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen möchte mit diesem Landesförderprogramm Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat, stärken und fördern. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in NRW deutlich sichtbar werden zu lassen.
Gewürdigt und prämiert werden können Projekte im Bereich Heimat, die
leisten.
Das Land NRW stellt ein Preisgeld von 5.000 € zur Verfügung, die laut Ratsbeschluss in der Staffelung für den 1.Platz 2.500 €, für den 2.Platz 1.500 € und für den 3. Platz 1.000 Euro ausgeschüttet werden. Die Preisträger stellen sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.
Bewerben können sich Vereine, Initiativen, Projekte und Privatpersonen, die ein Zugehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühl in ihrem Quartier vermitteln und damit Heimatbewusstsein fördern. Bewerben können sich auch die, die sich schon in den Vorjahren mit Aktivitäten und Projekten beworben haben, aber nicht prämiert worden sind.
Bewerbungen müssen der Koordinierungsstelle für Bürgerliches Engagement bis spätestens 12. September 2024 eingereicht werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert mit fünf Elemente bis 2027 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in den Regionen. Dazu gehören der „Heimat-Scheck“, der „Heimat-Preis“, der „Heimat-Fonds“, die „Heimat-Werkstatt“ und das „Heimat-Zeugnis“.
1. Heimat-Scheck
Gefördert werden kleine Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Förderungswürdig sind z.B. Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Wegweiser und Informationstafeln. Gefördert werden Vorhaben mit 2.000 Euro oder mehr förderfähigen Ausgaben. Es empfiehlt sich eine frühe Antragstellung bis spätestens Mitte Oktober. Damit eine mögliche Bewilligung noch in dem Jahr erfolgen und das Projekt dann bis Dezember des Haushaltsjahres abgeschlossen werden kann.
2. Heimat-Preis
Siehe Heimat-Preis NRW Wermelskirchen 2024
3. 1 EURO + 1 EURO = Heimat-Fonds
Die Stadt Wermelskirchen kann das bürgerschaftliche Engagement unterstützen und einem Projekt zur Realisierung verhelfen, indem sie für das Ehrenamts-Projekt eine Förderung mit dem „Heimat-Fonds“ beantragen. Auf jeden Euro, der vor Ort für das Projekt zur Verfügung steht, legt das Land NRW dann noch einen Euro im Wege der Anteilsfinanzierung drauf. Gefördert werden lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmittel und Produkten finden.
4. Heimat-Werkstatt
Die „Heimat-Werkstatt“ richtet sich an Menschen, die erst noch Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktivieren und gewinnen möchten. Die „Heimat-Werkstatt“ lässt Kommunikationskultur und Kommunikationsstrukturen entstehen und stärkt das Gemeinschaftsbewusstsein
5. Heimat-Zeugnis
Gefördert und unterstützt werden diejenigen, die sich um Orte und Bauwerke, um „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.
Mehr Informationen mit Beispielen, Förderbedinungen etc.: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/heimat-foerderung
Projektideen von Kulturinstitutionen und –vereine, aber auch von Initiativen und Einzelkünstlerinnen und Künstler erhalten eine Fördersumme bis zu 50 Prozent. Voraussetzung ist die Vernetzung und Beteiligung von mindestens zwei weiteren Kooperationspartnern und mindestens einer Beratung durch das zuständige RKP-Kulturbüro. Abgabeschluss ist der 30.September eines jeden Jahres.
RKP-Beratungsbüro für das Bergische Land hat seinen Sitz in Mettmann.
Das Land NRW setzt das Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro" zur Stärkung des bürgerlichen Engagement auch in diesem Jahr fort. Gefördert werden sollen Projekte gegen Einsamkeit.
Unabhängig von den Gesamtkosten wird das Projekt mit einem Festbetrag von 1.000 Euro gefördert. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, können dagegen nicht gefördert werden. Die Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden.
Der Antragszeitraum wurde noch nicht bekannt gegeben.
ACHTUNG: Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde auf Engagementfoerderung.nrw geschlossen. Für Wermelskirchen ist die Bewilligungsbehörde die Kreisverwaltung und die Größenordnung der Fördermittel ist kreisweit 29 x 1.000 €.
Alle Lebensbereiche sollen für Menschen mit und ohne Behinderung erreichbarsein. Das Mikroförderprogram der Aktion Mensch ist für die Umsetzung kleiner lokaler Projekte zur Reduzierung der Barrieren geeignet. Z.B.: Im baulichen Bereich für den Umbau oder die Ausstattung von Gebäuden oder für die Anpassung der Webseite für die digitale Barierefreiheit. Fördermittel in Höhe bis zu 5.000 Euro können beantragt werden.
Die Kämpgen-Stiftung fördert soziale Einrichtungen und freie gemeinnützige Träger (dazu zählen auch Kirchengemeinden), die sich in der Behindertenhilfe engagieren. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Hilfen für die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen.
Entscheidung für Maßnahmen bis € 10.000,- werden monatlich getroffen, die Frist ist acht Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Der nächste Stichtag für Anträge mit einem beantragten Zuschuss über € 10.000,- ist am 01.09.2023
Mit dem neuen Aktions-Förderangebot „Internet für alle“ werden Investitionskosten und Bildungsangebote gefördert, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am digitalen Fortschritt ermöglichen.
Die Projekte werden mit bis zu 10.000 Euro gefördert für die Hardware, wie zum Beispiel Router, Computer, Tablets oder spezielle Ein- und Ausgabegeräte zur Herstellung sowie die Anschaffung von Software zur Herstellung von Barrierefreiheit. Ebenfalls gefördert werden Erstinstallation sowie Service-/Supportleistungen, die mit der Erstinstallation in Verbindung gebracht werden können und Honorarkosten,
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten. Gefördert werden Vorhaben mit 2.000 €, wenn keine andere öffentliche Förderung gewährt wird. Die Antragstellung ist relativ einfach gehalten und ist online an die Bezirksregierung Düsseldorf zu richten. Die Fördermittel können beantragt werden z.B. für den Bau eines barrierefreien Zugangs zur Vereinseinrichtung, für die weitere Digitalisierung oder für die Werbung verfasst in Leichter Sprache.
Förderungszeitraum: 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2024
Die kulturelle Teilhabe im Alter wird durch den Fonds „Kulturelle Bildung im Alter“ unterstützt. Bevorzugt gefördert werden Projekte mit besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die innovative und nachhaltige Formen und Formate der Kulturarbeit entwickeln.
Die Antragsberatung erfolgt durch kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion/Institut für Bildung und Kultur e.V., Köln
Die Kontaktdaten von kubia und die vollständige Ausschreibung des Programms sind auf der Internetseite von kubia veröffentlicht.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist die erste bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums
Sie unterstützt u.a. Initiativen beim Aufbau von notwendigen Strukturen, informiert über Fördermittel oder bei rechtlichen Fragen.
Auf ihrer Internetseite präsentiert die Stiftung ihre Förderprogramme und informiert zusätzlich in ihrer Datenbank über aktuelle Fördermöglichkeiten von anderen Institutionen.
Die Kölner gemeinnützige Organisation innatura betreibt in Deutschland die erste Plattform, die fabrikneue Sachspenden bedarfsgerecht an gemeinnützige Organisationen vermittelt.
Die innartura wirbt im großen Stil Sachspenden aus Industrie und Einzelhandel ein, lagert diese zwischen und vermittelt sie dorthin weiter, wo sie dringend benötigt werden.
Gegen eine geringe Vermittlungsgebühr erhalten soziale Einrichtungen einwandfreie Neuware wie Wasch- und Reinigungsmittel, Bekleidung und Spielsachen.
Innatura schlägt die Brücke zwischen Unternehmen, die Abnehmer*innen für ihre Überschusswaren suchen, und gemeinnützige Organisationen, die diese Produkte dringend benötigen. Sie leisten damit auch einen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Gemeinsam mit den SPNV-Zweckverbänden NVR, NWL und VRR wurde im Zukunftsnetz Mobilität NRW ein Förderfinder entwickelt. Er unterstützt bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für Mobilitätsprojekte in NRW. Dort sind sämtliche aktuell abrufbaren Mobilitäts-Förderungen gebündelt und mit Hilfe eines Filters werden passende Fördermöglichkeiten vorgeschlagen.
Förderfinder: http://www.foerderfinder.nrw.de/