Gute Nachrichten für alle, die auf ihren neu beantragten Personalausweis oder Reisepass warten: Seit dem 1. Mai können sich Bürgerinnen und Bürger das Ausweisdokument auch vom Postzusteller an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Diesen gebührenpflichtigen Service bietet die Bundesdruckerei für beantragte Ausweisdokumente an. Gegen eine Gebühr von 15 Euro zusätzlich zur normalen Gebühr kommt das Ausweisdokument ganz bequem an die Adresse des Hauptwohnsitzes. Damit entfällt der ansonsten nötige Besuch im Bürgerbüro der Stadt, um den Ausweis abzuholen.
Voraussetzung, um den Service zu nutzen, ist, dass die Meldeadresse in Deutschland ist, der Ausweisantrag bei der Behörde des Wohnsitzes gestellt wird (in diesem Fall im Bürgerbüro der Stadt Wermelskirchen) und dass Bürgerinnen und Bürger ein zweites gültiges Ausweisdokument besitzen. Beispielsweise einen Personalausweis oder Reisepass. Grund: Das alte Ausweisdokument muss bereits im Bürgerbüro entwertet werden, wenn das neue Dokument beantragt wird. Deshalb ist ein zweites, gültiges Ausweisdokument wichtig, weil das unbedingt benötigt wird, um sich ausweisen zu können.
Denn: Die Postsendung mit dem Ausweisdokument darf nur persönlich übergeben werden. Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger an der Wohnungs- oder Haustür mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Eine Übergabe bei den Nachbarn oder gar im Briefkasten, unter der Fußmatte oder im Carport ist nicht erlaubt. Hinweis: Vorläufige Ausweisdokumente oder Führerscheine reichen nicht aus zur Legitimation an der Haustür.
Eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wird deshalb vom Postzustelldienst per E‑Mail zugesendet, um an dem Tag auch Zuhause zu sein. Andere Kommunikationswege sind nicht zugelassen. Sollten Betroffene dennoch nicht am vereinbarten Tag Zuhause sein, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist wird das Ausweisdokument an das Bürgerbüro weitergeleitet und kann dort abgeholt werden. In diesem Fall wird die Versandgebühr nicht erstattet, da die Zustellung nicht erfolgreich war.
Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. Der Direktversand kann übrigens nicht genutzt werden, wenn bevollmächtigte Personen das Ausweisdokument entgegennehmen sollen. Diese müssen persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Auch die Ausweisdokumente für Kinder müssen die Eltern im Bürgerbüro abholen. Für Express-Ausweisbestellungen ist der Direktversand ebenfalls nicht möglich.