Bundestagswahl 2025: Wichtige Hinweise zur Briefwahl mit verkürzten Fristen

Erstellt von Kathrin Kellermann | |   News

Das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass durch verkürzte Fristen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung steht. Deshalb empfiehlt das Wahlbüro vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal

Für Bürgerinnen und Bürger, die dennoch die Briefwahl in Betracht ziehen, hat das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen die wichtigsten Fragen zusammengefasst: 

Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden? 
Die Briefwahl kann sofort nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens am 2. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden. 

Können die Briefwahlunterlagen schon vorher angefordert werden? 
Über den oben stehenden Link können die Wahlunterlagen online ab Montag, 13. Januar, angefordert werden. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Außerdem ist die Beantragung per Mail ab sofort per Mail an wahlen@wermelskirchen.de unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der aktuellen Meldeadresse möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab Montag, 10. Februar, erfolgen. Grund: Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Das Wahlbüro rechnet demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel. 

Ist es möglich, schon vorher zu wählen? 
Nein, erst nach Vorliegen der Stimmzettel ist eine Wahl möglich. Die Stadt wird ihr Direktwahlbüro für die Direktbriefwahl im Bürgerbüro des Rathauses öffnen, sobald die Stimmzettel vorliegen. Der genaue Zeitpunkt wird auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de und über die Social Media Kanäle der Stadt bei Facebook und Instagram bekannt gegeben. 

Kann jemand per Vollmacht für mich wählen?
Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Direktwahlbüro, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahlräume am Wahlsonntag. 

Ist es möglich, vom Urlaubsort aus zu wählen? 
Das ist möglich. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler. 

Was ist, wenn die Briefwahlunterlagen nicht ankommen? 
Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12 Uhr neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wählerinnen und Wähler unverzüglich mit dem Bürgerbüro oder dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Es ist erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind. Wichtig: Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal nicht mehr möglich. 

Bis wann muss der ausgefüllte Wahlbrief bei der Stadt vorliegen? 
So früh wie möglich. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen bei der Stadt zurückkommen. Die Wahlunterlagen können auch persönlich im Rathaus eingeworfen oder abgegeben werden. Das ist auch kurzfristig am Wahltag noch bis 18 Uhr möglich. Eine Abgabe der roten Wahlbriefe in den Wahllokalen ist nicht möglich.

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Das Team des Wahlbüros der Stadt Wermelskirchen weist auf verkürzte Fristen hin: Claudia Hennen-Mentenich, Gülten Sarikaya, Sara Felten und Claudia Leßenich-Sgarra (von links). Foto: Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann