Wichtige Info für neue Ausweispapiere: Ab 1. Mai nur noch digitale Bilder

Erstellt von Kathrin Kellermann |

Ein Blick in den Reisepass und auf das Ablaufdatum lohnt sich. Denn wer für die Reise in die Sommerferien noch einen neuen Pass beantragen muss und dafür am liebsten ein Passfoto auf Papier nutzen möchte, muss schnell sein. Denn: Um Personalausweise, Pässe und eID-Karten zu beantragen, sind papierbasierte Lichtbilder nur noch bis zum 30. April 2025 zulässig. Davon ausgenommen sind Fotos für den Führerschein.

Ab dem 1. Mai 2025 werden in Behörden nur noch digital erstellte Lichtbilder im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente wie Ausweise seitens der Bundesdruckerei GmbH akzeptiert. Passbilder auf Papier sind ab dann nicht mehr zulässig. Wer also noch ein Ausweisdokument beantragen und dafür ein Foto in ausgedruckter Form nutzen möchte, muss den Termin im Bürgerbüro bis zum 30. April 2025 wahrnehmen.  
Im Bürgerbüro der Stadt Wermelskirchen besteht die Möglichkeit, die Lichtbilder ganz einfach direkt in der Fotokabine vor Ort im Bürgerbüro erstellen zu lassen. 

Auch Fotostudios bieten weiterhin den Service an, Passfotos zu erstellen. Diese werden dann digital in eine Sicherheitscloud hochgeladen. Mit einem QR-Code, den die Bürgerinnen und Bürger bekommen, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros das Foto aus der Cloud abrufen und im Ausweisdokument einfügen. Bisher bieten in Wermelskirchen das Fotostudio Mader, Eich 14, oder die Lichtbildbude, Kölner Straße 11, diesen Service an. 

 

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Im Bürgerbüro in Wermelskirchen können in der Fotokabine ganz leicht digitale Ausweisbilder erstellt werden. Foto: Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann