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BAföG erhalten Schüler/innen von Berufsfachschulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Fachschulen und Fachoberschulen (Klasse 12 B), die bei Beginn des Ausbildungsabschnittes das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (in Ausnahmefällen auch über das 30. Lebensjahr hinaus). Schüler/innen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen (ab Klasse 10) und nicht bei den Eltern wohnen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls BAföG erhalten.
Eigenes Einkommen, das während des Schulbesuchs bezogen wird (z.B. Waisenrente, Einkommen aus Nebentätigkeiten) sowie Einkommen der Eltern und evtl. des Ehegatten/der Ehegattin aus dem vorletzten Kalenderjahr wird berücksichtigt.
Ausbildungsförderung wird ab Antragseingang gezahlt, frühestens ab Aufnahme der Ausbildung. Daher ist rechtzeitig vor Aufnahme der Ausbildung der Antrag zu stellen.
Anträge erhalten Sie beim BaföG-Amt der Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach.
Hinweis: Studierende stellen den Antrag bei dem Studentenwerk der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist
Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Soziales
-Ausbildungsförderung (BAföG)-
Refrather Weg 30
51469 Bergisch Gladbach
Telefon:
Buchstabenbereich A-D 02202/13-6426
Buchstabenbereich E-K 02202/13-6775
Buchstabenbereich L-Q + T-Z 02202/13-6454
Buchstabenbereich R-S 02202/13-2802
Fax: 02202/13-106755
E-Mail: bafoeg@rbk-online.de
Internet: www.rbk-online.de
Einkommensunterlagen der Eltern / der Ehegattin / des Ehegatten aus dem vorletzten Kalenderjahr
(z.B. Steuerbescheid vom Finanzamt / Gehaltsabrechnung Dezember / Krankengeldbescheide / Rentenbescheide / Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Jobcenters)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
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