Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung

Zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung ist unbedingt ein Termin zu vereinbaren.

Benötigt wird neben einem gültigen Ausweisdokuments auch die Aufforderung zur Beurkundung, z.B. das Schreiben des Anwalts oder der Beistandschaft.

Die Unterlagen können auch sehr gerne zusammen mit Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Anschrift des Kindes und auch des Unterhaltspflichtigen vorab, z.B. per E-Mail oder Fax, übermittelt werden.

Erforderliche Unterlagen werden angefordert.

Unterhaltsheranziehung;Unterhalt;UVG