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Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Sofern Sie als Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder Asylberechtigter im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie evtl. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses hat, vom Ausstellungstag an gerechnet, nur eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Informationen darüber, ob Sie für die beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein solches Ehefähigkeitszeugnis benötigen und welche weiteren Unterlagen dort erforderlich sind, erhalten Sie bei dem zuständigen Konsulat des jeweiligen Staates hier in Deutschland, bei dem betreffenden ausländischen Standesamt oder der deutschen Vertretung im Ausland.
Falls Sie im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses bei uns, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Wermelskirchen haben. Welche Unterlagen wir von Ihnen hierfür benötigen, erfahren Sie bei uns.
Hat der Betroffene im Zeitpunkt der Antragstellung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat sich der Verlobte nie oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall telefonisch einen Termin zur Vorsprache.
Besonderheiten hinsichtlich des Verfahrens bei der Beantragung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses gelten aufgrund bilateraler Abkommen, wenn ein Deutscher in der Schweiz, Luxemburg oder Österreich heiraten möchte. Diese Abkommen sehen übereinstimmend ein vereinfachtes Verfahren vor. Dies gilt auch dann, wenn ein Angehöriger des einen Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat heiraten möchte.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist eine Gebühr von 40 zu entrichten. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 66 .
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Sofern Sie als Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder Asylberechtigter im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie evtl. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses hat, vom Ausstellungstag an gerechnet, nur eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Informationen darüber, ob Sie für die beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein solches Ehefähigkeitszeugnis benötigen und welche weiteren Unterlagen dort erforderlich sind, erhalten Sie bei dem zuständigen Konsulat des jeweiligen Staates hier in Deutschland, bei dem betreffenden ausländischen Standesamt oder der deutschen Vertretung im Ausland.
Falls Sie im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses bei uns, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Wermelskirchen haben. Welche Unterlagen wir von Ihnen hierfür benötigen, erfahren Sie bei uns.
Hat der Betroffene im Zeitpunkt der Antragstellung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat sich der Verlobte nie oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall telefonisch einen Termin zur Vorsprache.
Besonderheiten hinsichtlich des Verfahrens bei der Beantragung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses gelten aufgrund bilateraler Abkommen, wenn ein Deutscher in der Schweiz, Luxemburg oder Österreich heiraten möchte. Diese Abkommen sehen übereinstimmend ein vereinfachtes Verfahren vor. Dies gilt auch dann, wenn ein Angehöriger des einen Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat heiraten möchte.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist eine Gebühr von 40 zu entrichten. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 66 .
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Sofern Sie als Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder Asylberechtigter im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie evtl. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses hat, vom Ausstellungstag an gerechnet, nur eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Informationen darüber, ob Sie für die beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein solches Ehefähigkeitszeugnis benötigen und welche weiteren Unterlagen dort erforderlich sind, erhalten Sie bei dem zuständigen Konsulat des jeweiligen Staates hier in Deutschland, bei dem betreffenden ausländischen Stndesamt oder der deutschen Vertretung im Ausland.
Falls Sie im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses bei uns, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Wermelskirchen haben. Welche Unterlagen wir von Ihnen hierfür benötigen, erfahren Sie bei uns.
Hat der Betroffene im Zeitpunkt der Antragstellung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat sich der Verlobte nie oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall telefonisch einen Termin zur Vorsprache.
Besonderheiten hinsichtlich des Verfahrens bei der Beantragung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses gelten aufgrund bilateraler Abkommen, wenn ein Deutscher in der Schweiz, Luxemburg oder Österreich heiraten möchte. Diese Abkommen sehen übereinstimmend ein vereinfachtes Verfahren vor. Dies gilt auch dann, wenn ein Angehöriger des einen Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat heiraten möchte.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist eine Gebühr von 40 zu entrichten. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 66 .
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Sofern Sie als Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder Asylberechtigter im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie evtl. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses hat, vom Ausstellungstag an gerechnet, nur eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Informationen darüber, ob Sie für die beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein solches Ehefähigkeitszeugnis benötigen und welche weiteren Unterlagen dort erforderlich sind, erhalten Sie bei dem zuständigen Konsulat des jeweiligen Staates hier in Deutschland, bei dem betreffenden ausländischen Standesamt oder der deutschen Vertretung im Ausland.
Falls Sie im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses bei uns, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Wermelskirchen haben. Welche Unterlagen wir von Ihnen hierfür benötigen, erfahren Sie bei uns.
Hat der Betroffene im Zeitpunkt der Antragstellung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat sich der Verlobte nie oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
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Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist eine Gebühr von 40 zu entrichten. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 66 .
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Sofern Sie als Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder Asylberechtigter im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie evtl. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses hat, vom Ausstellungstag an gerechnet, nur eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Informationen darüber, ob Sie für die beabsichtigte Eheschließung im Ausland ein solches Ehefähigkeitszeugnis benötigen und welche weiteren Unterlagen dort erforderlich sind, erhalten Sie bei dem zuständigen Konsulat des jeweiligen Staates hier in Deutschland, bei dem betreffenden ausländischen Standesamt oder der deutschen Vertretung im Ausland.
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K.
Witt
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