Einheitlicher Ansprechpartner

Dienstleister haben die Möglichkeit, den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) mit der Verfahrensbetreuung zu beauftragen. Dies ist die freie Entscheidung des Dienstleisters, denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden. In der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde eine Stelle für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners eingerichtet.
 
Wenn Sie auf den diesen Link klicken, gelangen Sie direkt zur EAP-Seite der Kreisverwaltung >>>

Erteilung von Informationen

  1. Erteilung auf elektronischem Weg durch Inanspruchnahme des Internetportals sowie auf sonstigem Weg (z.B. E-Mail, Fax, Telefon) mit einem zeitlichen Aufwand von weniger als 60 Minuten: keine Gebühr.
  2. Erteilung auf sonstigem Weg mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens 60 Minuten: bis zu 25 Euro Gebühr.

 
Koordination der Verwaltungsverfahren

  1. Im Falle einer durchgehenden Koordination der Verwaltungsverfahren: 13,50 € je angefangene Viertelstunde (jedoch nicht mehr als 25% der Gesamtgebühren aller koordinierten Verfahren)
  2. Im Falle einer abgebrochenen Koordination: 13,50 € je angefangene Viertelstunde
EAP, Einheitlicher Ansprechpartner