zurück
Dienstleister haben die Möglichkeit, den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) mit der Verfahrensbetreuung zu beauftragen. Dies ist die freie Entscheidung des Dienstleisters, denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden. In der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde eine Stelle für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners eingerichtet.
Wenn Sie auf den diesen Link klicken, gelangen Sie direkt zur EAP-Seite der Kreisverwaltung >>>
Erteilung von Informationen
Koordination der Verwaltungsverfahren
© 2025 Wermelskirchen
Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.