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Ein Führungszeugnis können Sie nicht nur in der zuständigen Einwohnermeldebehörde, sondern auch direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Führungszeugnisses werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Ausstellung eines Führungszeugnisses vor Ort muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art des Führungszeugnisses wird dieses durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet.
www.bundesjustizamt.de
Sollte es Ihnen nicht möglich sein das Führungszeugnis online zu beantragen, können sie nach Terminvereinbarung die Beantragung auch persönlich vor Ort vornehmen. Terminvereinbarung ONLINE
Führungszeugnis 13,00
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Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Führungszeugnisses werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Ausstellung eines Führungszeugnisses vor Ort muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art des Führungszeugnisses wird dieses durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet.
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Führungszeugnis 13,00 €
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