Gleichstellung von Frau und Mann

Gleiche Chancen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Dieser Gedanke soll sich zu einem Leitbild der Stadtverwaltung und des Rates der Stadt Wermelskirchen entwickeln. Es gilt, Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen die gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und an allen Entscheidungen ermöglicht. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, dass die in vielen Lebensbereichen noch bestehende Benachteiligung von Frauen abgebaut wird. Sie wird jedoch auch dann tätig, wenn Männer wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden.

Frauen begreifen sich heute als aktive Gestalterinnen des eigenen Lebensplans, und immer mehr Frauen schaffen sich selbstbewusst neue Einflussbereiche. Insbesondere sind auch die rechtlichen Grundlagen zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern verbessert worden. Dennoch gibt es auch heute noch eine ganze Reihe von Themenfeldern, in denen noch keine ausreichende Chancengleichheit von Frauen und Männern erreicht ist. Dort, wo sich Hindernisse ergeben, muss Gleichstellungspolitik unterstützend eingreifen. Genannt seien – nicht abschließend – folgende wichtige Bereiche:

  • Mädchen und junge Frauen benötigen auch zukünftig Unterstützung bei der Entwicklung, aktiven Gestaltung und Realisierung ihres eigenen Lebensplans, etwa bei der Hinführung zu attraktiven und zukunftsträchtigen Berufen, beispielsweise in der IT- und Multimedia-Branche.
  • Die Rahmenbedingungen für den Wunsch vieler qualifizierter Frauen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zu verbessern. Die Schaffung ausreichender und qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungsangebote ist hierzu ebenso notwendig wie die Anerkennung der Familienarbeit und die Ermutigung von Männern zu einer Beteiligung daran.
     
  • Noch immer ist der Anteil der Frauen in leitenden Positionen - ungeachtet ihrer vielfach hohen Bildungsstandards und breit gefächerten Qualifikationen - zu gering.
     
  • Frauen in besonderen Lebensumständen – zum Beispiel  Alleinerziehende und Geschiedene, von Gewalt betroffene Frauen und Frauen in Armut – bedürfen der Unterstützung und Hilfestellung, um sie zu einem eigenverantwortlichen Leben zurückzuführen.

Gleichstellungspolitische Programme und Maßnahmen zu entwickeln, deren Umsetzung zu steuern oder in den zuständigen Fachbehörden anzustoßen und zu begleiten ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten.

Gleichstellungsbeauftragte