zurück
Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" ist seit dem 01.01.2005 im Sozialgesetzbuch XII verankert. Sie ist einkommensabhängig und soll den Lebensunterhalt im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung sichern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Vollendung des 65. Lebensjahres
Vollendung des 18. Lebensjahres und, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage, volle Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB V und keine Wahrscheinlichkeit, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt eine Unterhaltsprüfung der Kinder erst ab einem Einkommen von 100.000,00 €.
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Nachweis von Einkommen, Vermögen, Miete, Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten 3 Monate
SGB XII
© 2025 Wermelskirchen
Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.