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Der Haushaltsplan als Grundlage der kommunalen Haushaltswirtschaft
Grundlage der städtischen Haushaltswirtschaft ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen. Der Haushaltsplan enthält alle anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, sowie eingehende Einzahlungen und zu leistenden Ausgaben. Jeder Euro, der von der Stadt Wermelskirchen ausgegeben wird, bedarf zunächst einer entsprechenden Buchungsposition. Insoweit sind die Festsetzungen des Haushaltsplanes für die Stadtverwaltung verbindlich.
Zustandekommen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
Gemeindeordnung (GO)
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
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