Kinder- und Jugendhilfe

Fast alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland nutzen Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Dies wird unter anderem an den beiden größten Leistungsbereichen deutlich: Viele Kinder in Deutschland werden in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut und gefördert. Weiterhin profitieren viele junge Menschen von den Leistungen aus dem Bereich Erzieherischer Hilfen. Damit leistet die Kinder- und Jugendhilfe einen unentbehrlichen  Beitrag für ein positives Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Die Aufgaben des Jugendamtes Wermelskirchen auf Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes / Sozialgesetzbuch VIII nimmt u.a. folgende Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr:

  1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14)
  2. Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21)
  3. Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§§ 22 bis 25)
  4. Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40),
  5. Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§§ 35a bis 37, 39, 40),
  6. Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41)
  7. die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42)
  8. die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise (§ 42a)
  9. die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis (§§ 43, 44)
  10. die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50)
  11. Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts (§§ 55 bis 58)

Unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und Wahrung der Vertraulichkeit wird angestrebt, mit den jeweils Ratsuchenden eine Lösung des Problems zu erarbeiten, welche von möglichst allen getragen werden kann. Auch werden die Ratsuchenden in außergewöhnlichen belastenden Situationen, wie schwerer Krankheit, Abhängigkeit von Suchtmitteln oder Tod eines Elternteiles beratend unterstützt.

Die Fachkräfte des Jugendamtes stellen auf Wunsch den Kontakt zu weiteren Anlaufstellen (z. B. Agentur für Arbeit, Schuldnerberatung, Einrichtungen der Behindertenhilfe, sonstige medizinische Dienste etc.) her.

Das Jugendamt Wermelskirchen ist Ansprechpartner sämtlicher Bürger in Wermelskirchen, die im Rahmen der Aufgaben des Jugendamtes Rat oder Hilfe benötigen. Die jeweiligen Ansprechpartner finden sie in den einzelnen Abteilungen:

  • Kindertagesbetreuung
  • Jugendförderung
  • Frühe Hilfen
  • Erzieherische Hilfen
  • Amtsvormundschaft
  • Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Erzieherische Hilfen