Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung prüft weisungsungebunden das Handeln der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Rechnungsprüfung ist dem Rat der Stadt unmittelbar verantwortlich. Der Rat der Stadt bestellt die Leitung und die Prüfer der Rechnungsprüfung.
 
Aufgaben der Rechnungsprüfung

 

  • Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde und der Sondervermögen
  • Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und der Sondervermögen
  • Prüfung von finanzwirksamen DV-Programmen
  • Vorprüfungen nach der Landeshaushaltsordnung
  • Prüfung von Vergaben
  • Technisch wirtschaftliche Prüfung
  • Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung
  • Prüfung von Verwaltungsabläufen auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit

 
Das Rechnungsprüfungsamt legt dem Rechnungsprüfungsausschuss Berichte über wichtige Prüfungen vor. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses dient dem Rat der Stadt als Grundlage für die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.

§§ 101 – 104 Gemeindeordnung NW
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen