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Die Rechnungsprüfung prüft weisungsungebunden das Handeln der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Rechnungsprüfung ist dem Rat der Stadt unmittelbar verantwortlich. Der Rat der Stadt bestellt die Leitung und die Prüfer der Rechnungsprüfung.
Aufgaben der Rechnungsprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt legt dem Rechnungsprüfungsausschuss Berichte über wichtige Prüfungen vor. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses dient dem Rat der Stadt als Grundlage für die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.
§§ 101 – 104 Gemeindeordnung NW
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen
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