Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jeder in Not geratene Mensch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat. Die Ursachen derartiger Notlagen (z.B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Tod eines Angehörigen etc.) können vielfältig sein. Im Prinzip kann es einen Jeden treffen, vorübergehend oder auch längerfristig Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf laufende Leistungen der Sozialhilfe. In Einzelfällen kann ein Anspruch auf einmalige Beihilfen bestehen. Ihr Ansprechpartner zum Arbeitslosengeld II kann Ihnen entsprechende Auskünfte erteilen.
 
Bitte scheuen Sie sich nicht, zum Sozialamt zu kommen. Wenn Sie uns offen und ehrlich über Ihre Situation informieren und die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Recht auf Sozialhilfe! Übrigens, meistens gilt: Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen. Auch der Beginn der Sozialhilfe ist abhängig von dem Zeitpunkt, zu dem uns Ihre Notlage bekannt wird. Sie verbessern daher Ihre Situation, wenn Sie uns möglichst frühzeitig aufsuchen.
 
Eigentlich ist es selbstverständlich, aber es sei hier trotzdem einmal erwähnt:
 
Alles, was Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialverwaltung vortragen, unterliegt der Geheimhaltung nach Maßgabe der sozialrechtlichen Datenschutzgesetze (§§ 67 ff. Sozialgesetzbuch, 10. Buch). Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Ihre Angelegenheit wird also mit strengster Vertraulichkeit behandelt.

Vollständige Nachweise über vorhandenes Einkommen und Vermögen, Mietvertrag, Mietbescheinigung, Belege über laufende Ausgaben sowie je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen