zurück
Die Stadt Wermelskirchen ist lediglich bei den Betrieben gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig. Hierzu gehören:
In diesen Einrichtungen sind die Einnahmen zu versteuern. Bei den anfallenden Ausgaben ist die Stadt Wermelskirchen vorsteuerabzugsberechtigt, d. h., die in den Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt erstattet.
Die Umsatzsteuernummer der Stadt Wermelskirchen lautet: 230/5754/0122.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) DE123663801.
Durch Bekanntgabe der Ust-IdNr. wird dem in einem anderen EG-Mitgliedsstaat ansässigen Lieferer oder Unternehmer angezeigt, dass der Erwerb des Gegenstandes in dem Erwerbsland (BRD) der Umsatzsteuer unterworfen werden soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Rechnungen, die der Stadt zugehen oder von dieser ausgestellt werden, folgendes enthalten sein muss:
Bei Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag bis 100 €) müssen folgende Angaben enthalten sein:
© 2025 Wermelskirchen
Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.