Umsatzsteuer

Die Stadt Wermelskirchen ist lediglich bei den Betrieben gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig. Hierzu gehören:

  • Freibad Dabringhausen
  • Quellenbad
  • Jahrmarkt
  • Kattwinkelsche Fabrik

 
In diesen Einrichtungen sind die Einnahmen zu versteuern. Bei den anfallenden Ausgaben ist die Stadt Wermelskirchen vorsteuerabzugsberechtigt, d. h., die in den Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt erstattet.
 
Die Umsatzsteuernummer der Stadt Wermelskirchen lautet: 230/5754/0122.
 
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) DE123663801.
Durch Bekanntgabe der Ust-IdNr. wird dem in einem anderen EG-Mitgliedsstaat ansässigen Lieferer oder Unternehmer angezeigt, dass der Erwerb des Gegenstandes in dem Erwerbsland (BRD) der Umsatzsteuer unterworfen werden soll.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass in Rechnungen, die der Stadt zugehen oder von dieser ausgestellt werden, folgendes enthalten sein muss:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände/den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Leistung
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf Steuerbefreiung

 

Bei Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag bis 100 €) müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  • das Entgelt, die darauf entfallende Umsatzsteuer für die Leistung in einer Summe und der anzuwendende Steuersatz oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung für die Leistung.