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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung
Für Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden, wird die Vaterschaft erst durch eine formelle freiwillige Anerkennung oder durch ein Gerichtsurteil rechtswirksam.
Sorgerechtserklärung
Durch die Vaterschaftsanerkennung ändert sich noch nicht das Sorgerecht. Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist grundsätzlich die Kindesmutter allein sorgeberechtigt. Die Eltern können das Sorgerecht jedoch auch gemeinsam ausüben. Die gemeinsame Sorge kommt zustande durch eine übereinstimmende Erklärung der Eltern, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen. Sorgeerklärungen müssen ebenfalls bei der zuständigen Dienststelle öffentlich beurkundet werden.
Sprechzeiten und Terminvereinbarung
Die Sprechzeiten sowie Beurkundungen (Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht) erfolgen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
keine Gebühren
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