Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung

Für Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden, wird die Vaterschaft erst durch eine formelle freiwillige Anerkennung oder durch ein Gerichtsurteil rechtswirksam.
 

  • Der Vater des Kindes kann seine Vaterschaft durch Erklärung anerkennen.
  • Die Zustimmung der Mutter ist notwendig.
  • Anerkennung und Zustimmung müssen bei der zuständigen Dienststelle öffentlich beurkundet werden. Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch beim Standesamt, bei den Amtsgerichten oder bei Notaren möglich.
  • Die Anerkennung der Vaterschaft kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.

  
  
Sorgerechtserklärung

Durch die Vaterschaftsanerkennung ändert sich noch nicht das Sorgerecht. Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist grundsätzlich die Kindesmutter allein sorgeberechtigt. Die Eltern können das Sorgerecht jedoch auch gemeinsam ausüben. Die gemeinsame Sorge kommt zustande durch eine übereinstimmende Erklärung der Eltern, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen. Sorgeerklärungen müssen ebenfalls bei der zuständigen Dienststelle öffentlich beurkundet werden.

 
Sprechzeiten und Terminvereinbarung
Die Sprechzeiten sowie Beurkundungen (Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht) erfolgen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

keine Gebühren

  • Geburtsurkunde des Kindes (sofern es bereits geboren ist) ansonsten den Mutterpass
  • gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht