Abwassergebühren - FAQ

Veranlagung der Abwassergebühren

Was ändert sich gegenüber 2022?

 

Abfallgebühren

Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt:

GefäßartVollanschluss (mit Biotonne)Teilanschluss (ohne Biotonne)

Abfuhr

2
wöchentl.€

Abfuhr

4
wöchentl.€

Abfuhr

6
wöchentl.€

Abfuhr

2
wöchentl.€

Abfuhr

4
wöchentl.€

Abfuhr

6
wöchentl.€

Leistungsgebühr

60  Liter-Gefäß

80  Liter-Gefäß

120  Liter-Gefäß

  240  Liter-Gefäß

 1.100  Liter-Gefäß

 

200,40

267,20

400,80

801,60

3.674,00

 

100,20

133,60

200,40

400,80

1.837,50

 

68,20

---

---

---

---

 

136,20

181,60

272,40

544,80

2.497,00

 

68,10

90,80

136,20

272,40

1.284,50

 

45,40 €

---

---

---

Der Vollanschluss umfasst die Abfuhr der Restmüll-, Papier- und Biotonne.

Bei Gewerbebetrieben, die die Papier- und Bioabfuhr nicht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Gebühr entsprechend.

 

Für zusätzliche Biotonnen werden folgende Gebühren erhoben:

Gefäßart Biobehälter

Kosten

120 Liter-Gefäß

128,40€

240 Liter-Gefäß

256,80€

Bei privaten Haushalten darf ein Behältervolumen beim Restmüll von 10 Liter / Person / Woche nicht unterschritten werden.

 

Abwassergebühren

Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt:

Gebührenart

2022

2023

Schmutzwassergebühren

Gebühr je cbm Frischwasser

3,62 €

3,50 €

Niederschlagswassergebühren

Gebühr je qm einleitende Fläche

1,58 €

1,58 €

Fäkaliengebühren (Abflusslose Grube)

Gebühr je cbm Frischwasser

11,31 €

11,62€

Fäkaliengebühren (Kleinkläranlage)

Gebühr je cbm abgefahrener Schlamm

56,52 €

65,80 €

 

Erbbauzinsen

Die Festsetzung der Erbbauzinsen ist nicht mehr Bestandteil des Bescheides. Hierzu erhalten Sie ein separates Anschreiben des Sachgebietes Liegenschaften.

 

Grundsteuer A

Der Hebesatz zur Grundsteuer A ist unverändert und lautet wie folgt:

- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 315 v. H.

 

Grundsteuer B 

Der Hebesatz zur Grundsteuer B ist unverändert und lautet wie folgt:

- Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) 670 v. H.

 

Eine Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer kann nach § 10 Grundsteuergesetz erst erfolgen, wenn der Steuerabteilung eine entsprechende Fortschreibung des Finanzamtes vorliegt. Die Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt immer nur auf den 01.01. des Jahres, das dem Erwerb/Schenkung/Erbe folgt.

 

Kleineinleiterabgabe

Die folgenden Abwassergebühren werden unverändert erhoben:

Gebührenart

2022

2023

Kleineinleiterabgabe / Einwohner

a) Landwirte

b) Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen

 

23,00 €

23,00 €

 

23,00 €

23,00 €

Abwassergebührenerhebung im Versorgungsgebiet der Wasserversorgungs-/-leitungsverbände Dabringhausen, Halzenberg, Ketzberg, Osminghausen

Sobald der tatsächliche Wasserverbrauch des Jahres 2020 vorliegt, wird ein entsprechender Änderungsbescheid erlassen.

 

Besondere Hinweise 

Es wird empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig abgebucht werden können. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Kosten oder Nachteile. Auch ein Widerruf ist jederzeit möglich.

Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse (Zimmer 2.03), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder unter www.wermelskirchen.de erhältlich.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse sowie der Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können Sie rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen weitergeben:

Kontakt

Frau S. Nikitin

Schmutzwassergebühren

Schmutzwassergebühren

Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.

 

Frau N. Bara

Veranlagung von Niederschlagswassergebühren, wasserrechtliche Erlaubnisse

Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.

 

Frau L. Butzke

stellvertretende SGL, Abgabenerhebung, Verwaltung SAW, Rechtsangelegenheiten, Verwaltungsverfahren

Rathaus
Raum: 1.08
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.

 

Herr J. Espinosa

Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren, abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen

Rathaus
Raum: 1.13
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.