zurück
Was ändert sich gegenüber 2022?
Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt:
Gefäßart | Vollanschluss (mit Biotonne) | Teilanschluss (ohne Biotonne) | ||||
Abfuhr 2 | Abfuhr 4 | Abfuhr 6 | Abfuhr 2 | Abfuhr 4 | Abfuhr 6 | |
Leistungsgebühr 60 Liter-Gefäß 80 Liter-Gefäß 120 Liter-Gefäß 240 Liter-Gefäß 1.100 Liter-Gefäß |
200,40 267,20 400,80 801,60 3.674,00 |
100,20 133,60 200,40 400,80 1.837,50 |
68,20 --- --- --- --- |
136,20 181,60 272,40 544,80 2.497,00 |
68,10 90,80 136,20 272,40 1.284,50 |
45,40 --- --- --- |
Der Vollanschluss umfasst die Abfuhr der Restmüll-, Papier- und Biotonne.
Bei Gewerbebetrieben, die die Papier- und Bioabfuhr nicht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Gebühr entsprechend.
Für zusätzliche Biotonnen werden folgende Gebühren erhoben:
Gefäßart Biobehälter | Kosten |
120 Liter-Gefäß | 128,40 |
240 Liter-Gefäß | 256,80 |
Bei privaten Haushalten darf ein Behältervolumen beim Restmüll von 10 Liter / Person / Woche nicht unterschritten werden.
Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt:
Gebührenart | 2022 | 2023 |
Schmutzwassergebühren Gebühr je cbm Frischwasser | 3,62 | 3,50 |
Niederschlagswassergebühren Gebühr je qm einleitende Fläche | 1,58 | 1,58 |
Fäkaliengebühren (Abflusslose Grube) Gebühr je cbm Frischwasser | 11,31 | 11,62 |
Fäkaliengebühren (Kleinkläranlage) Gebühr je cbm abgefahrener Schlamm | 56,52 | 65,80 |
Die Festsetzung der Erbbauzinsen ist nicht mehr Bestandteil des Bescheides. Hierzu erhalten Sie ein separates Anschreiben des Sachgebietes Liegenschaften.
Grundsteuer A
Der Hebesatz zur Grundsteuer A ist unverändert und lautet wie folgt:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 315 v. H.
Der Hebesatz zur Grundsteuer B ist unverändert und lautet wie folgt:
- Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) 670 v. H.
Eine Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer kann nach § 10 Grundsteuergesetz erst erfolgen, wenn der Steuerabteilung eine entsprechende Fortschreibung des Finanzamtes vorliegt. Die Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt immer nur auf den 01.01. des Jahres, das dem Erwerb/Schenkung/Erbe folgt.
Die folgenden Abwassergebühren werden unverändert erhoben:
Gebührenart | 2022 | 2023 |
Kleineinleiterabgabe / Einwohner a) Landwirte b) Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen |
23,00 23,00 |
23,00 23,00 |
Abwassergebührenerhebung im Versorgungsgebiet der Wasserversorgungs-/-leitungsverbände Dabringhausen, Halzenberg, Ketzberg, Osminghausen
Sobald der tatsächliche Wasserverbrauch des Jahres 2020 vorliegt, wird ein entsprechender Änderungsbescheid erlassen.
Es wird empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig abgebucht werden können. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Kosten oder Nachteile. Auch ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse (Zimmer 2.03), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder unter www.wermelskirchen.de erhältlich.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse sowie der Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können Sie rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen weitergeben:
S.
Nikitin
Schmutzwassergebühren
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
N.
Bara
Veranlagung von Niederschlagswassergebühren, wasserrechtliche Erlaubnisse
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
L.
Butzke
stellvertretende SGL, Abgabenerhebung, Verwaltung SAW, Rechtsangelegenheiten, Verwaltungsverfahren
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
J.
Espinosa
Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren, abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
S.
Nikitin
Schmutzwassergebühren
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
N.
Bara
Veranlagung von Niederschlagswassergebühren, wasserrechtliche Erlaubnisse
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
L.
Butzke
stellvertretende SGL, Abgabenerhebung, Verwaltung SAW, Rechtsangelegenheiten, Verwaltungsverfahren
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
J.
Espinosa
Niederschlagswassergebühren, Fäkaliengebühren, abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Was ändert sich gegenüber 2022?
Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt:
Gefäßart | Vollanschluss (mit Biotonne) | Teilanschluss (ohne Biotonne) | ||||
Abfuhr 2 | Abfuhr 4 | Abfuhr 6 | Abfuhr 2 | Abfuhr 4 | Abfuhr 6 | |
Leistungsgebühr 60 Liter-Gefäß 80 Liter-Gefäß 120 Liter-Gefäß 240 Liter-Gefäß 1.100 Liter-Gefäß |
200,40 267,20 400,80 801,60 3.674,00 |
100,20 133,60 200,40 400,80 1.837,50 |
68,20 --- --- --- --- |
136,20 181,60 272,40 544,80 2.497,00 |
68,10 90,80 136,20 272,40 1.284,50 |
45,40 € --- --- --- |
Der Vollanschluss umfasst die Abfuhr der Restmüll-, Papier- und Biotonne.
Bei Gewerbebetrieben, die die Papier- und Bioabfuhr nicht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Gebühr entsprechend.
Für zusätzliche Biotonnen werden folgende Gebühren erhoben:
Gefäßart Biobehälter | Kosten |
120 Liter-Gefäß | 128,40€ |
240 Liter-Gefäß | 256,80€ |
Bei privaten Haushalten darf ein Behältervolumen beim Restmüll von 10 Liter / Person / Woche nicht unterschritten werden.
Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt:
Gebührenart | 2022 | 2023 |
Schmutzwassergebühren Gebühr je cbm Frischwasser | 3,62 € | 3,50 € |
Niederschlagswassergebühren Gebühr je qm einleitende Fläche | 1,58 € | 1,58 € |
Fäkaliengebühren (Abflusslose Grube) Gebühr je cbm Frischwasser | 11,31 € | 11,62€ |
Fäkaliengebühren (Kleinkläranlage) Gebühr je cbm abgefahrener Schlamm | 56,52 € | 65,80 € |
Die Festsetzung der Erbbauzinsen ist nicht mehr Bestandteil des Bescheides. Hierzu erhalten Sie ein separates Anschreiben des Sachgebietes Liegenschaften.
Grundsteuer A
Der Hebesatz zur Grundsteuer A ist unverändert und lautet wie folgt:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 315 v. H.
Der Hebesatz zur Grundsteuer B ist unverändert und lautet wie folgt:
- Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) 670 v. H.
Eine Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer kann nach § 10 Grundsteuergesetz erst erfolgen, wenn der Steuerabteilung eine entsprechende Fortschreibung des Finanzamtes vorliegt. Die Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt immer nur auf den 01.01. des Jahres, das dem Erwerb/Schenkung/Erbe folgt.
Die folgenden Abwassergebühren werden unverändert erhoben:
Gebührenart | 2022 | 2023 |
Kleineinleiterabgabe / Einwohner a) Landwirte b) Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen |
23,00 € 23,00 € |
23,00 € 23,00 € |
Abwassergebührenerhebung im Versorgungsgebiet der Wasserversorgungs-/-leitungsverbände Dabringhausen, Halzenberg, Ketzberg, Osminghausen
Sobald der tatsächliche Wasserverbrauch des Jahres 2020 vorliegt, wird ein entsprechender Änderungsbescheid erlassen.
Es wird empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig abgebucht werden können. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Kosten oder Nachteile. Auch ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse (Zimmer 2.03), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder unter www.wermelskirchen.de erhältlich.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse sowie der Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können Sie rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen weitergeben:
Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Rathaus
Raum: 1.08
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
Rathaus
Raum: 1.13
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.