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A.
Feldmann
Amtsleitung, Gefahrenabwehr, Schiedspersonen, Feuerwerk der Klasse II (Ausnahmegenehmigung), Märkte, Messen und Ausstellungen, Kirmes
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
P.
Engelbracht
Sachgebietsleitung, stellvertretender Amtsleiter, Gaststätten, Gefahrenabwehr, Kirmes, Ausschankgenehmigung, Spielhallen
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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I.
Haupt
Sachbearbeitung Wohngeld
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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W.
Heider
Landeshundegesetz
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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D.
Hiesdorf
Sachbearbeiter Obdachlosenwesen, Spielhallen, Kampfmittel
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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S.
Hücker-Saleswski
Wohngeld, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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M.
Koch
Bußgeldstelle
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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B.
Lob
Wohngeld, Gaststätten, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine, Assistenz der Amtsleitung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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P.
Engelbracht
Sachgebietsleitung, stellvertretender Amtsleiter, Gaststätten, Gefahrenabwehr, Kirmes, Ausschankgenehmigung, Spielhallen
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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I.
Haupt
Sachbearbeitung Wohngeld
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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W.
Heider
Landeshundegesetz
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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D.
Hiesdorf
Sachbearbeiter Obdachlosenwesen, Spielhallen, Kampfmittel
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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S.
Hücker-Saleswski
Wohngeld, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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M.
Koch
Bußgeldstelle
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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B.
Lob
Wohngeld, Gaststätten, Parksondererlaubnis für Menschen mit Behinderung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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U.
Theis
Gewerbemeldestelle, Wohnberechtigungsscheine, Assistenz der Amtsleitung
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
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Kleinfeuerwerke
Nur an Silvester (am 31. Dezember und 01. Januar) dürfen Kleinfeuerwerke der Klasse II von Privatpersonen ab 18 Jahren abgebrannt werden.
Wenn Privatpersonen (das heißt: Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz) außerhalb des Jahreswechsels ohne professionelle Hilfe ein Kleinfeuerwerk zünden möchten, kann dies aus begründetem Anlass zugelassen werden - solche Privatpersonen benötigen dafür eine Genehmigung. Als begründeter Anlass wird z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen.
Erst mit dieser städtischen Genehmigung erhalten Sie beim Händler entsprechende Feuerwerkskörper der Klasse 2.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden; es besteht auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerke der Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke) abbrennen. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes muss vorliegen.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden (z.B. dass während des Abbrennens des Feuerwerks die Feuerwehr beziehungsweise freiwillige Feuerwehr anwesend sein oder dass eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme nachgewiesen werden muss).
Das Feuerwerk muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
(Lärmschutzgesetz § 11 LImschG NRW)
Mai bis Ende Juli | 23:00 Uhr |
August bis Ende Oktober | 22:30 Uhr |
Anfang November bis Beginn der MESZ* | 22:00 Uhr |
Beginn der MESZ* bis Ende April | 22:30 Uhr |
*MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit |
Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 40 Euro erhoben.
Antrag formlos schriftlich (Anlass, Datum der Veranstaltung, Veranstaltungsort)
Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
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