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Die Stadt investiert in ein sicheres und umweltfreundliches Entsorgungssystem, indem Sie das Stadtgebiet weitestgehend mit einem öffentlichen Kanal erschließt. Die davon betroffenen Grundstückseigentümer beteiligen sich auf verschiedene Weise an den hierfür entstehenden Kosten.
Durch die Verlegung des Kanals in der öffentlichen Straße, steigt der Wert jedes vom Kanal erschlossenen Grundstücks. Als Ausgleich für diesen Wertzuwachs und als Ersatz des durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage, erhebt die Stadt einen Kanalanschlussbeitrag.
Den Beitragsmaßstab bildet die jeweilige Grundstücksfläche unter Berücksichtigung von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzbarkeit.
Ein Hauptbestandteil der öffentlichen Abwasseranlage ist die Kanalsammelleitung in der Straße. Damit die Grundstücke daran angeschlossen werden können, muss jeweils eine Verbindung vom Kanal bis zur Grundstücksgrenze gelegt werden. Diese Verbindung (Grundstücksanschlussleitung) gehört bereits zur privaten Abwasseranlage des Grundstücks. Da sich die Grundstücksanschlussleitung allerdings in der Regel im öffentlichen Bereich befindet, wird sie von einem von der Stadt beauftragten Unternehmen verlegt. Der Aufwand hierfür wird dem Grundstückseigentümer anschließend entweder in voller Höhe oder nach einem Pauschalsatz in Rechnung gestellt.
Rathaus
Raum: 2.06
Telegrafenstraße 29-33
42929
Wermelskirchen
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
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Rathaus
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