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W.
Heider
Landeshundegesetz
Öffnungszeit Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.
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Öffnungszeit Ordnungsamt
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Mit dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)vom 18. Dezember 2002 ist die am 06.07.2000 in Kraft getretene Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) ersetzt worden.
Mit dem Erlass des Landeshundegesetz beabsichtigt das Land NRW, zukünftig die Hundehaltung näher zu reglementieren. Dazu haben Hundehalter ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde, eine artgerechte Tierhaltung, Abschluss einer Versicherung sowie eine spezielle Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip nachzuweisen.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen vier Hundearten:
Ordnungsamt
Telegrafenstr. 11
42929
Wermelskirchen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Besuch des Ordnungsamtes ist in der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können telefonisch unter 02196 710-342 oder per E-Mail Ordnungsamt@wermelskirchen.de vereinbart werden.
Der Zugang ist nicht barrierefrei. Bitte vereinbaren Sie für eine barrierefreie Beratung vorab telefonisch einen Termin.