Wichtiger Hinweis: Ab Juni dürfen An- und Ummeldungen von Stromanschlüssen nur noch für zukünftige Zeitpunkte erfolgen. Darauf macht die Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW) aufmerksam. Auch das Team im Bürgerbüro der Stadt wird Bürgerinnen und Bürger bei Wohnsitzanmeldungen und -ummeldungen darauf hinweisen.
Konkret bedeutet die gesetzliche Änderung: Bisher konnten An- oder Abmeldungen von Strom bis zu sechs Wochen rückwirkend erfolgen. Ab dem 6. Juni 2025 ist dies nicht mehr zulässig – rückwirkende Ummeldungen im Strombereich sind dann ausgeschlossen.
Diese neue gesetzliche Vorgabe gilt bundesweit und ohne Ausnahme für alle Stromanbieter. Das hat die Bundesnetzagentur aufgrund gesetzlicher Änderungen im Rahmen des 24-Stunden-Lieferantenwechsels beschlossen.
Die BEW hat sich übrigens dazu entschieden, diese Regelung auch für Gas und Wasser bereits jetzt anzuwenden, da im kommenden Jahr mit vergleichbaren gesetzlichen Anpassungen auch im Gasbereich zu rechnen ist und somit eine einheitliche Vorgehensweise für den Energieversorger gegeben ist.
Deshalb: Aus- und Umzüge spätestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe beim Energieversorger einreichen. Und: Den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe dem Energieversorger übermitteln.
zurück