Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15. August 2025 die dritte Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und gegebenenfalls Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig ist.
Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende und/oder zu geringe Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2025 bei Überweisungen anzugeben ist.
Abgabepflichtigen wird empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig und in korrekter Höhe abgebucht werden können. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Entsprechende Vordrucke erhalten Interessierte bei der Stadt Wermelskirchen per Mail an: stadtkasse@wermelskirchen.de oder hier zum Download.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse, der Abgabenerhebung und der Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können zudem rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen weitergegeben werden:
stadtkasse@wermelskirchen.de
gewerbe@wermelskirchen.de
steuer@wermelskirchen.de
abwasser@wermelskirchen.de
abfall@wermelskirchen.de