Die Stadt Wermelskirchen hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um das Wohnen und Leben in der Gemeinde attraktiver zu machen. Da auch viele Bürgerinnen und Bürger zugezogen sind, ist auch die Nachfrage nach Wohnraum angestiegen. Doch wie hoch ist eigentlich die ortsübliche Miete in Wermelskirchen? Damit Mieter und Vermieter wieder eine verlässliche Orientierungshilfe haben, was Wohnraum in Wermelskirchen kostet, soll der Mietspiegel Anfang 2023 aktualisiert werden.
Jetzt gilt es, dieses Instrument gemäß den neuesten Entwicklungen am Wohnungsmarkt fortzuschreiben. Dazu besteht noch die Möglichkeit, an der Mietdatenerhebung mitzuwirken. Die Teilnahme daran ist freiwillig und weiterhin möglich.
Bürgermeisterin Marion Lück hofft auf eine rege Beteiligung der Wermelskirchenerinnen und Wermelskirchener. Denn: „Gerade in der aktuellen Situation ist es Überblick für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, weil es zu erwartbar höheren Nebenkosten bei der Miete kommen kann. Umso wichtiger ist es, dass ein Mietspiegel eine Orientierung zur Entwicklung der ortsüblichen Nettokaltmiete aufzeigen kann und unsere Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter den Mietspiegel als Instrument des fairen Interessenausgleichs nutzen können.“
Begleitet und unterstützt wird der Prozess wieder von einer Arbeitsgruppe, zu der neben der Stadt, auch Vertreterinnen und Vertreter des Mieter- und des Haus- und Grundbesitzervereins sowie weitere Wohnungsmarktakteurinnen und -akteure gehören. Zusammengestellt wird der sogenannte einfache Mietspiegel mit fachlicher Unterstützung der Rheinische Immobilienbörse (e.V., Köln).
Interessierte finden den Fragebogen zur Mietdatenerhebung auf der Internetseite der Rheinischen Immobilienbörse unter https://bit.ly/3H3sgfF
Bei Fragen zur Datenerhebung können sich Interessierte telefonisch in der Zeit von 9 bis 13 Uhr unter Telefon 0221 - 1640 4130 oder per E-Mail an ursula.zimmermann@rheinische-immobilienboerse.de an die Geschäftsstelle der Rheinische Immobilienbörse (e.V., Köln) wenden.
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