Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, Änderungen der Anschrift rechtzeitig zu melden, damit die Grundsteuerbescheide für 2026 an die richtigen Adressen versendet werden können.
Mehr als 17.000 Abgabenbescheide versendet die Abgabenerhebung der Stadt Wermelskirchen im Januar 2026 an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Grundsteuern und sonstige Abgaben fest. Zudem werden die Jahresbescheide für das Jahr 2026 für Gewerbesteuer und Hundesteuer versendet.
Leider gibt es jedes Jahr eine hohe Anzahl an Rückläufern, weil die Adressen falsch sind. Die Stadt bittet daher, Adresswechsel durch Umzüge schriftlich an die Stadt Wermelskirchen, Kämmerei, Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder per E-Mail an steuer@wermelskirchen.de zu melden.
Wichtig: Lediglich Änderungsmitteilungen, die bis zum 07. Dezember 2025 eingehen, können beim Versenden der Jahresbescheide im Januar 2026 unmittelbar berücksichtigt werden. Ein Abgleich mit den Einwohnermeldedaten des Bürgerbüros oder sonstigen Ämtern ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.