Amtliche Bekanntmachung über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationsquartier Rhombus Areal“ und zum Bebauungsplan Nr. 96 „Innovationsquartier Rhombus Areal“

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Amtliche Bekanntmachung über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zur 47. Änderung des  Flächennutzungsplans „Innovationsquartier Rhombus Areal“ und zum Bebauungsplan  Nr. 96 „Innovationsquartier Rhombus Areal“

Abrufzeitraum: 06.12.2025 - 17.01.2026

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch eine Veröffentlichung im Internet statt. 

Die Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans samt den dazugehörigen Vorentwürfen des Erläuterungsberichts und der Begründung, der Ergebnisbericht zur Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Arten, der geotechnische Bericht, die Gefährdensabschätzung, die Grundwasseruntersuchung sowie der Zwischenbericht der Verkehrsuntersuchung können vom 

15.12.2025 bis zum 16.01.2026 

unter den folgenden Internetadressen eingesehen werden: 

www.wermelskirchen.de/umwelt-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung 

beteiligung.nrw.de/portal/wermelskirchen/beteiligung/themen 

Ergänzende öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs: 

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans können während des oben genannten Zeitraums zudem im Flurbereich der 3. Etage des Rathauses der Stadt Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33, vor dem Raum 3.05 des Amtes für Stadtentwicklung während folgender Dienstzeiten eingesehen werden: 

- montags 08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 16 Uhr 

- dienstags und donnerstags 08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 17 Uhr 

- mittwochs und freitags 18.00 bis 12.00 Uhr.

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