Grundsteuer und Abgaben: Änderung von Anschriften an die Kämmerei melden

Erstellt von Stephan Singer |

Damit die Grundsteuerbescheide für 2027 an die richtigen Adressen versendet werden, bittet die Stadt Wermelskirchen um rechtzeitige Benachrichtigung von Anschriftenänderungen.

Mehr als 17.000 Abgabenbescheide versendet die Abgabenerhebung der Stadt Wermelskirchen im Januar 2027 an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet.

Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt die Grundsteuern und sonstigen Abgaben fest. Außerdem werden im Januar die Jahresbescheide 2027 für die Gewerbesteuer und die Hundesteuer versendet.

Allerdings gibt es jährlich eine hohe Anzahl von nicht zustellbaren Bescheiden aufgrund falscher Adressen. Die Stadt weist deshalb darauf hin, Adresswechsel durch Umzüge schriftlich an die Stadt Wermelskirchen, Kämmerei, Abgabenerhebung / Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder per E-Mail an steuer@wermelskirchen.de zu melden.

Wichtig: Lediglich Änderungsmitteilungen, die bis zum 11. Dezember 2026 eingehen, können bei der Versendung der Jahresbescheide im Januar 2027 unmittelbar berücksichtigt werden.

Übrigens: Ein Abgleich durch die Abgabenerhebung mit den Einwohnermeldedaten des Bürgerbüros oder sonstigen Ämtern ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

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