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Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (kurz: Bau-Turbo) trat am 27. Oktober 2025 in Kraft. Mit der Änderung einzelner Gesetze im Baugesetzbuch (BauGB) erhalten Kommunen und Städte neue Möglichkeiten, den Bau von Wohnungen zu erleichtern und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Der Bau-Turbo kann bei folgenden Vorhaben helfen:
Dadurch können Planungsverfahren in geeigneten Fällen schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.
Um die gesetzlichen Möglichkeiten im Sinne der städtebaulichen Zielsetzungen ausschöpfen zu können, hat die Stadt Wermelskirchen eine Leitlinie zum Bau-Turbo erstellt. Hier wird festgelegt, nach welchen städtebaulichen Kriterien die Stadtverwaltung über ihre Zustimmung zu Vorhaben (nach § 36a BauGB) entscheidet. Gleichzeitig soll die Leitlinie Bauherren eine Orientierung geben. Aus Gründen der Transparenz wird sie öffentlich zur Verfügung gestellt.
Die vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 23. März 2026 beschlossene Leitlinie steht unten zum Download bereit.
Hinweis: Bauherren, die ein Vorhaben im Rahmen des Bau-Turbos planen, wird dringend empfohlen, sich bereits vor der Einreichung des Bauantrags mit der Stadtverwaltung abzustimmen. So kann frühzeitig geklärt werden, ob unter welchen Voraussetzungen der Bau-Turbo für das geplante Vorhaben genutzt werden kann.
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Bauleitplanung
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