Die Stadt Wermelskirchen verschickt in diesen Tagen mehr als 16.000 Bescheide an die Grundstücks- und Wohnungseigentümerinnen und Grundstücks- und Wohnungseigentümer. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Wermelskirchen Grundsteuern, Müllabfuhr- und Abwassergebühren fest. Wie in den Vorjahren liegt diesen Bescheiden ein Informationsblatt bei, aus dem die grundsätzlichen Änderungen der einzelnen Abgaben hervorgehen. Auch die Gewerbe- und Hundesteuerbescheide werden versendet.
Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15. Februar 2023 die erste Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und ggfs. Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig wird.
Bei der Grundsteuerpflicht gibt es eine Besonderheit: Der- oder diejenige, der oder die am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks war, ist steuerpflichtig für das gesamte Jahr. Wird das Grundstück im Laufes eines Jahres verkauft, ist der Erwerber oder die Erwerberin erst ab dem 1. Januar des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben dabei keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.
Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Zahlungstermin 15. Februar 2023 zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2023 bei Überweisungen anzugeben ist.
Es empfiehlt sich für Abgabepflichtige, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig abgebucht werden können. Es entstehen dadurch keinerlei Kosten oder Nachteile. Auch ist ein Widerruf jederzeit möglich. Bei Umschreibungen nach Eigentümerwechsel ist ein neues SEPA-Mandat erforderlich.
Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse, Telegrafenstraße 29/33, oder auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de erhältlich.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse oder der Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung.
Anliegen können rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Postfächer gesendet werden:
stadtkasse@wermelskirchen.de
steuer@wermelskirchen.de
abwasser@wermelskirchen.de
gewerbe@wermelskirchen.de
abfall@wermelskirchen.de