Steuertermin am 15. November 2025

Erstellt von Kathrin Kellermann |

Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15. November 2025 die vierte Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und gegebenenfalls Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig ist.

Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende und/oder zu geringe Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2025 bei Überweisungen anzugeben ist.  
Abgabepflichtigen wird von der Stadt empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig und in korrekter Höhe abgebucht werden können. Es entstehen dadurch keinerlei Kosten oder Nachteile. Auch ist ein Widerruf jederzeit möglich. 

Entsprechende Vordrucke können bei der Stadt Wermelskirchen per E-Mail an stadtkasse@wermelskirchen.de  angefordert werden. Die Vordrucke stehen aber auch auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de  unter Formulare von A-Z unter SEPA-Lastschriftmandat zum Download zur Verfügung. 

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse, der Abgabenerhebung und der Verwaltung des Städtischen Abwasserbetriebes gerne zur Verfügung. 

Anliegen können zudem rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen weitergegeben werden:
stadtkasse@wermelskirchen.de
gewerbe@wermelskirchen.de  
steuer@wermelskirchen.de       
abwasser@wermelskirchen.de 
abfall@wermelskirchen.de 

 

 

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Am 15. November ist die vierte Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und gegebenenfalls Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig. Foto: Pixabay