Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15. Mai 2025 die zweite Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und ggfs. Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig ist.
Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende und/oder zu geringe Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Bei den Überweisungen unbedingt das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2025 angeben.
Die Stadtkasse empfiehlt allen Abgabepflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig und in korrekter Höhe abgebucht werden können. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen per Mail an stadtkasse@wermelskirchen.de oder hier auf der Website unter Formulare von A-Z unter SEPA-Lastschriftmandat erhältlich.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse, der Abgabenerhebung und der Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können zudem rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Adressen weitergegeben werden:
stadtkasse@wermelskirchen.de
abwasser@wermelskirchen.de
gewerbe@wermelskirchen.de
hundesteuer@wermelskirchen.de
steuer@wermelskirchen.de