Wahl zum Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
 

Rechtliche Grundlagen für eine Bundestagswahl sind:

  • Artikel 38 und 39 des Grundgesetzes, woraus sich der Zeitrahmen ergibt, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss,
  • das Bundeswahlgesetz mit der Wahlkreiseinteilung,
  • die Bundeswahlordnung sowie Anhang zur Bundeswahlordnung,
  • das Parteiengesetz und Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Wahlprüfungsgesetz Wahlstatistikgesetz, Bundeswahlgeräteverordnung und weitere Vorschriften

Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei und deren Landesliste.

Die nächste Bundestagswahl sollte regulär am 28. September 2025 stattfinden.

Nach aktueller Berichterstattung der Medien hat man sich als Wahltermin für die vorgezogene Bundestagswahl auf den 23. Februar 2025 verständigt. 

Die Bundeswahlleiterin ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl zuständig. Näheres zum Termin und weitere Informationen zur Bundestagswahl und dem Wahlrecht erhält man auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist (also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat)
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens 3 Monate in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Deutsche, die am Wahltag außerhalb der BRD leben (Auslandsdeutsche), sofern sie

  • entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mind. 3 Monate ununterbrochen in der BRD gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
  • wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD erworben haben und von ihnen betroffen sind

müssen einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag (Anlage 2 oder Anlage 2a) ist ca. 6 Monate vor der Wahl auf der Homepage des Bundeswahlleiters abrufbar und muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) vor der Bundestagswahl im Bürgerbüro oder Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen im Original eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag schon frühzeitig zu stellen.

Die Übermittlung des Antrags gem. Anlage 2 , der ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben sein muss, kann postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung erfolgen.

Die Übermittlung des Antrags gem. Anlage 2a mittels E-Mail oder Telefax genügt hier nicht. Es ist hier ausschließlich die Übermittlung per Post möglich.

Automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Wermelskirchen eingetragen werden die Wahlberechtigten, die am Stichtag, dem 42. Tag vor der Wahl bei der Stadt Wermelskirchen gemeldet sind. Zugezogene nach dem Stichtag erhalten entsprechende Informationen zu Ihrem Wahlrecht bei ihrer Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro zu den dort üblichen Öffnungszeiten.

Information für Blinde und sehbehinderte Wähler/innen:
Blinde und sehbehinderte Wähler/innen können kostenlose Wahlhilfen unter der Rufnummer 01805-666 456 (nur aus dem deutschen Festnetz) bei dem Blinden- und Sehbehindertenverein  NRW anfordern. 
Das Wahlhilfepaket für die Bundestagswahl 2025 beinhaltet: eine Stimmzettelschablone, eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone in Großdruck, eine Anleitung zurHandhabung der Stimmzettelschablone auf CD. Diese Akustik-D enthält die Stimmzettelinhalte. 

Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden -und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch.
 

Rechtsgrundlagen: Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung