Abwasser

Die Grundlagen der Abwasserentsorgung sind in Satzungen geregelt.
 
Unter "Rathaus"  im Menüpunkt "Politik&Wahlen" im Bereich Ortsrecht finden Sie die Satzung Abwasserbeseitigung mit den inhaltlichen Regelungen und der Gebührenberechnung, unter Abwasserbetrieb steht die Satzung für den Städtischen Abwasserbetrieb.

Abwasserentsorgung, Abwasserbetrieb, Satzung

Kontakt

Frau S. Nikitin

SB SAW/Kommunale Abgaben

Rathaus
Raum: 1.13
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.

Frau N. Bara

SB kommunale Abgaben

Rathaus
Raum: 1.13
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.

Frau B. Sürer

SB SAW/Kommunale Abgaben

Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.

Herr J. Espinosa

SB SAW/Kommunale Abgaben

Rathaus
Raum: 1.14
Telegrafenstraße 29-33
42929 Wermelskirchen

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten ist der Haupteingang für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet und der Empfang besetzt.