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A.
Dicke
Empfang Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
J.
Busch
Sachbearbeitung Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
H.
Aldemir
Empfang Bürgerbüro/Poststelle
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Der Zugang zum Rathaus und zu den Außenstellen der Verwaltung bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt.
D.
Bahr
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,
Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
Bürgerbüro
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
C.
Czaja
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,
Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
G.
Dunkel
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,
Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
S.
Felten
Bürgerbüro, Wahlen
Öffnungszeit Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Pflicht. Termine können online vereinbart werden. Donnerstag zwischen 14.00 -17.00 Uhr offene Sprechstunde (= ohne Termin)
S.
Kaufmann
Sachbearbeitung Bürgerbüro
J.
Lubaszewski
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro,
Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
A.
Oster
Informationen, Telefonzentrale, Meldewesen (einschl. Ausländerwesen, Fundbüro, Fischereischeine, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Sperrmüllkarten, Anträge Schwerbehindertenangelegenheiten, Befreiung Rundfunkgebühren)
G.
Sarikaya
Sachbearbeitung Bürgerbüro
T.
Wegg
Sachbearbeitung Bürgerbüro
An- und Abmeldungen (§17 Bundesmeldegesetz – BMG)
Nach dem Einzug in eine Wohnung sind Sie gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde des neuen Wohnsitzes anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde. Die Pflicht zur Abmeldung bei der Meldebehörde des alten Wohnsitzes entfällt.
Das können Sie in Wermelskirchen einfach online erledigen.
Bei der Anmeldung vor Ort im Bürgerbüro oder auf digitalem Weg benötigen Sie ein Ausweisdokument sowie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers in Textform über den Einzug. Nutzen Sie dafür gerne unser Formular “Wohnungsgeberbestätigung” unter Formulare.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die vorgenannte Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einem Verwarngeld oder einer Geldbuße zu rechnen haben.
§17 Bundesmeldegesetz – BMG