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Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Stadt Wermelskirchen.
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt. Für gefährliche Hunde, sog. "Kampfhunde", ist ein erhöhter Steuersatz zu entrichten. Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
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