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Zum 1.1.05 ist das Sozialgesetzbuch II in Kraft getreten, in dem das Arbeitslosengeld II geregelt wird. Zum 1.1.2011 wurde zur Abwicklung dieses Gesetzes die Kooperation für Arbeit und Soziales im Rheinisch-Bergischen Kreis ( KAS Rhein-Berg)abgelöst und nunmehr durch das Jobcenter Rhein-Berg ersetzt, wobei sich die Mitarbeiter des Jobcenters aus Kräften der Kommune, der Kreisverwaltung und der Arbeitsverwaltung zusammensetzen. Das Jobcenter hat seinen Dienstsitz im Gebäude der Bundesanstalt für Arbeit, Dabringhauser Str. 33, 42929 Wermelskirchen.
Bei Fragen rund um das Arbeitslosengeld II wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Rhein-Berg, Standort Wermelskirchen.
Tel: | 02196 / 720052 (Sammelrufnummer) |
Fax: | 02196 / 720053 |
Mail: | Jobcenter-Rheinisch-Bergischer-Kreis.wermelskirchen@jobcenter-ge.de |
Für weitere Informationen klicken Sie auf den nachfolgenden Link: http://www.jobcenter-rhein-berg.de
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