zurück
Die Betreuung und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylbewerber zählt zu den Aufgaben der Sozialverwaltung.
Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen.
Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfe-stellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
Sie möchten sich für Flüchtlinge engagieren? Dann werfen Sie einen Blick auf die Homepage von “Willkommen in Wermelskirchen” - Eine Initiative von Christen für Flüchtlinge und Asylsuchende in der Stadt Wermelskirchen.
Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen.
Flüchtlingsaufnahmegesetz
© 2025 Wermelskirchen
Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.