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Das Altaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wermelskirchen dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Archivakten dürfen nicht ausgeliehen bzw. mitgenommen werden. Einen Antrag auf Akteneinsicht kann der/die Grundstückseigentümer/-in oder der/die Bevollmächtigte/-r schriftlich oder per E-Mail stellen.
Die Akteneinsicht erfolgt dann nach vorheriger Terminabsprache.
Die Serviceleistungen des Archivs für Kopien sind nach der gültigen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Wermelskirchen kostenpflichtig.
Bei der Akteneinsicht sind mitzubringen:
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