Bauaktenarchiv

Das Altaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wermelskirchen dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.  Archivakten dürfen nicht ausgeliehen bzw. mitgenommen werden. Einen Antrag auf Akteneinsicht kann der/die Grundstückseigentümer/-in oder der/die Bevollmächtigte/-r schriftlich oder per E-Mail stellen.

 

Die Akteneinsicht erfolgt dann nach vorheriger Terminabsprache.

 

 

 

Die Serviceleistungen des Archivs für Kopien sind nach der gültigen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Wermelskirchen kostenpflichtig.

Bei der Akteneinsicht sind mitzubringen:

  • Eigener Personalausweis
  • Grundbuchauszug
  • evtl. Vollmacht des Eigentümers