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Baulasten sind Verpflichtungen, die die beteiligten Eigentümer nach vorheriger privater Einigung vor der Bauaufsichtsbehörde abgeben. Die Verpflichtungen werden damit öffentlich-rechtlich. Baulasten dienen dazu, Voraussetzungen zur Neuerrichtung oder Erweiterung von Bauten aller Art auf Nachbargrundstücken zu sichern, wenn diese Voraussetzungen auf dem Baugrundstück selbst nicht erfüllt werden können (meistens Geh- und Fahrrechte oder Grenzabstände).
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