zurück
Die Betreuung und Unterbringung von Aussiedlern zählt zu den Aufgaben der Sozialverwaltung. Die Unterbringung erfolgt in städtischen Übergangsheimen. Betreuung umfasst diverse allgemeine und persönliche Hilfestellungen für die Betroffenen sowie Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit bei Bewohnern und Nachbarschaft.
Zuweisung der Landesstelle Unna-Massen, Pass und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen.
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz
© 2025 Wermelskirchen
Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.