Ehe- und Altersjubiläen

Ehepaare, die im diesem Jahr ihr 50-jähriges, 60-jähriges oder ein noch höheres Ehejubiläum feiern und einen Besuch des Bürgermeisters wünschen, werden gebeten, sich im Vorzimmer des Bürgermeisters mit entsprechendem Meldeformular zu melden.

Das gleiche gilt für Personen, die in diesem Jahr 90, 95, 100 Jahre und älter werden.


Meldungen werden auch von Verwandten bzw. Bekannten des genannten Personenkreises entgegengenommen. Voraussetzung ist, dass die Ehejubilare ihren Hauptwohnsitz in Wermelskirchen haben.

Ehejubilare (zum 50., 60., 65., 70 oder höherem Ehejubiläum) und Altersjubilare (zum 80., 85., 90., 95., und ab dem 100. Geburtstag) erhalten auf jeden Fall ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters, auch wenn sie keinen persönlichen Besuch wünschen.

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