Ehrenabzeichen, Ehrenbürgerrechte und Ehrenbezeichnungen

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat eine „Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen" erlassen. Nach dieser Satzung können Personen, die sich um das Wohl der Stadt Wermelskirchen verdient gemacht haben, geehrt werden.
 
Die Ehrung erfolgt wahlweise durch Verleihung
 

  • einer Ehrenurkunde,
  • einer Ehrenplakette oder
  • eines Ehrenabzeichens.

 
Alle Ehrungen erfolgen auf vorherigen Beschluss durch den Rat der Stadt. Anträge auf Ehrungen nach der o.a. Satzung sind an den Amtsleiter des Haupt-und Personalamtes zu richten.
 
Weiterhin besteht die Möglichkeit nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen, Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Wermelskirchen besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.