Einwohnerfragestunde

Nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wermelskirchen ist eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächst folgenden Ratssitzung aufzunehmen, sofern Anfragen von Einwohnern spätestens 14 Kalendertage vor dem Sitzungstag beim Bürgermeister bzw. bei der Bürgermeisterin eingegangen sind. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Wermelskirchen beziehen.

Bürgersprechstunde