Fischereischeine

Jugendfischereischein  
Berechtigt: Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
Gebühr 8,00 €

 

Jahresfischereischein  
Berechtigt: Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
Gebühr 16,00 €

 

 

Fünfjahresfischereischein  
Berechtigt: Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer: Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
Gebühr 48,00 €
Angeln; Angelschein; Fisch; fischen;