Fischereischeine

ACHTUNG: Der digitale Fischereischein kann erst ab dem 3. Juli 2026 beantragt werden!  

Vom 30. Juni bis einschließlich 2. Juli 2026 ist keine Vorsprache bezüglich Erstellung oder Verlängerung von Fischereischeinen möglich.

Neu ab 1. Juli 2026: Digitaler Fischereischein in NRW

Zum 1. Juli 2026 stellt Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um. Den Fischereischein gibt es künftig als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat für das Smartphone. Der Schein gilt auf Lebenszeit. Die Fischereiabgabe zahlen Sie wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre.

Sie haben künftig die freie Wahl: Sie können den Fischereischein online beantragen oder weiterhin persönlich vor Ort.

Was gilt für meinen bisherigen Fischereischein?

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig – längstens bis zum 31. Dezember 2030. Danach beantragen Sie Ihren Schein im neuen Format einmalig bei Ihrer unteren Fischereibehörde.

Der Jugendfischereischein entfällt

Den gesonderten Jugendfischereischein gibt es künftig nicht mehr. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleitet.

Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern

Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, zahlt ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe.

Fischereischein auf Lebenszeit (neu)ab 01.07.2026 
Berechtigt:Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. 
Gültigkeitsdauer:Auf Lebenszeit 
Beantragungsart:onlinevor Ort
Gebühr18,00 €30,00 €
Jugendfischereischeinentfällt ab 01.07.2026
Berechtigt:Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Gültigkeitsdauer:Ein Kalenderjahr
Gebühr8,00 €
Jahresfischerei-Abgabe u. Gebühr (Tourismus, Ausländerfischereischein) 
Berechtigt:Personen (ab 14 J.) mit Wohnsitz im Ausland, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. 
Gültigkeitsdauer:Ein Jahr
Beantragungsart:onlinevor Ort
Gebühr20,00 €32,00 €
Jahresfischerei-Abgabe u. Gebühr 
Berechtigt:Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. 
Gültigkeitsdauer:Ein Kalenderjahr 
Beantragungsart:onlinevor Ort
Gebühr14,00 €22,00 €

 

Fünfjahresfischerei-Abgabe und Gebühr 
Berechtigt:Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
Beantragungsart:onlinevor Ort
Gebühr42,00 €50,00 €

Landesfischereigesetz NRW (Zweite Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes ab 03.07.2026) LFischG

  • Ab dem 03.07.2026 können Sie hier Ihren neuen Fischereischein online beantragen.

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