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Jugendfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 € |
Jahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 € |
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