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Der Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins kann in den Bürgerbüros gestellt werden (www.rbk-online.de).
Gebühren Führerscheinanträge (ab 01.01.2025) | |
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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit | € 46,90 |
Erweiterung mit Probezeit (von Klasse AM, L, T auf Klasse A1, A2, B, BE; ohne Schlüsselzahl B197) | € 46,90 |
Begleitetes Fahren ab 17 mit Probezeit (Grundgebühr für Erweiterung von Klassen AM, L, T; ohne Begleitperson; ohne Schlüsselzahl B197; zzgl. € 5,00 Porto) | € 54.60 |
Begleitetes Fahren ab 17 ohne Probezeit (nur bei Erweiterung von A1; ohne Schlüsselzahl B197) | € 52,80 |
Ersterteilung ohne Probezeit (nur Klasse AM, L, T) | € 45,10 |
Erweiterung ohne Probezeit (bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis; ohne Schlüsselzahl B197) | € 45,10 |
Begleitetes Fahren (pro Begleitperson) | € 13,30 |
Schlüsselzahl B197 Schalt- und Automatikführerschein | € 28,60 |
Verlängerung Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE | € 45,10 |
Umtausch Führerschein in neue Karte | € 31,50 |
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug (zzgl. €13,00 Führungszeugnis) | € 81,90 |
Erweiterung Führerschein zur Fahrgastbeförderung (zzgl. € 13,00 für Führungszeugnis) | € 5,10 |
Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit gleichzeitigem Umtausch in Kartenführerschein (zzgl. € 13,00 für Führungszeugnis) | € 31,60 |
Umschreibung Sonderführerschein (Dienstfahrerlaubnis), ausländische Führerscheine EU | € 37,50 |
In der Regel:
Für die FS-Klassen C,D und FzF sind zusätzliche Unterlagen notwendig.
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